| 1884 bis 1897
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Im Jahr
1884 zählte das Korps 153 Mitglieder. Die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr wurden in drei Züge eingeteilt:
1. Zug Steigerabteilung - 3 Rotten,
2. Zug Spritzenabteilung - 4 Rotten,
3. Zug Wasserbringer und Hydrantenabteilung - 3 Rotten.
Jeder Zug erhielt einen Zugführer, jede Rotte einen
Rottenführer sowie einen Stellvertreter. Die Anschaffung von
einem Schlauchwagen zum Transport der nassen Schläuche kostete
162,50 Reichsmark (8,31 Euro), den der Stellmacher Eckardt herstellte.
Ferner wurden 6 Signalhörner im Wert von 42,00 Reichsmark
(2,15 Euro) angeschafft. Im selben Jahr beschloss der Gemeinderat den
Bau eines Zentralspritzenhauses in der Bachstraße, dessen
Kosten sich auf 18.000,00 Reichsmark (920,33 Euro) beliefen.
| Das 17. Thüringer
Verbandsfest
Das
17. Thüringer Verbandsfest fand im Juli 1884 auf dem VII.
Feuerwehrtag statt. Die aus diesem Anlass erbaute städtische
Turnhalle war der Tagungsort der Abgeordneten von 219
Thüringer Feuerwehren. Die damit verbundene
Feuerwehrutensilien- und Geräteausstellung wurde im Saal des
Schützenhauses durchgeführt. Höhepunkt war
der Besuch des K. H. Erbgroßherzog Karl Alexander.
In der Nacht zum 25. September brach im Bahnhofsgebäude ein
Feuer aus. Noch in den frühen Morgenstunden des 25. Septembers
fertigte der zuständige Stationsbeamte einen Güterzug
ab, ohne den Brand zu entdecken. Als gegen 4.00 Uhr der Brand bemerkt
wurde, hatte das Feuer bereits die Nordseite des Gebäudes voll
erfasst. Die sofort alarmierte Feuerwehr konnte mit ihrer Handspritze
gegen 4.15 Uhr mit der Brandbekämpfung beginnen. Trotz des
Einsatzes von Kräften und Mitteln gelang es nicht, den Brand
unter Kontrolle zu bringen. Schnell breiteten sich die Flammen aus.
Herunter stürzende brennende Balken durchschlugen die Decke
zwischen Erdgeschoss und 1. Etage. So wurden auch die an der Nordseite
befindlichen Restaurationsräume vollständig
zerstört. Außer der Apoldaer Feuerwehr waren etwa ab
5.00 Uhr auch die Feuerwehren von Mattstedt, Niederroßla,
Oberroßla und Nauendorf im Einsatz. Das Übergreifen
des Feuers auf das Billett-, Telegraphen- und
Gepäckgebäude konnte durch das gemeinsame Wirken
verhindert werden. Bis vormittags 10.00 Uhr war der Brand
bekämpft worden. Am 7. Dezember brannte die Scheune des
Weißgerbers Gottlieb Popelius ab.
147 Mitglieder konnte die Freiwillige Feuerwehr im Jahr 1885
verzeichnen. Der stellvertretende Kommandant Franz Meißner
legte sein Amt nieder und wurde zum Ehrenmitglied ernannt. An seine
Stelle trat der Wirkermeister und Tanzlehrer Anton Günter.
Im Herbst des Jahres fand die Einweihung, des von der Gemeinde erbauten
Zentralgerätehauses in der unteren Bachstraße,
statt.
Im Jahr 1886 zählte zu der "Freiwilligen Feuerwehr Apolda" 142
Mitglieder. Die nach Vorschrift des Großherzogtums
angeschaffte vierrädrige Landspritze von Flader in
Jöhstadt wurde der Freiwilligen Feuerwehr übergeben.
Spediteur J. W. Harris übernimmt obligatorisch den
Vorspanndienst für alle ausrückenden
Löschgeräte.
Sämtliche Saugrohre wurden neu eingebunden, dafür
erhielt Herr Seilermeister Chr. Steininger 83,00 Reichsmark (4,24
Euro). Am 16. April bezog der Zeugwart Wilhelm Sattler das
Zentralgerätehaus. Für den Feueralarmdienst war eine
Telefonleitung der Fa. Hegelmann aus Erfurt vorhanden. Somit konnten
die Spritzenhäuser am Darr- und Schulplatz durch den
Gemeinderat verpachtet werden. Außerdem wurde eine
Versicherung für Feuerlöschgeräte im Wert
von 16.825,00 Reichsmark (860,25 Euro) abgeschlossen.
Die Freiwillige Feuerwehr bestand im Jahr 1887 aus 136 Mitglieder. Es
wurde eine zweiteilige mechanische Schiebeleiter mit einer
Auszuglänge von 14 Metern für 330,00 Reichsmark
(16,87 Euro) von J. G. Lieb in Bieberach angeschafft. Im
darauffolgenden Jahr erhöhte sich die Mitgliederzahl auf 148.
Das
20. Stiftungsfest fand im Jahr 1888 statt. Ein Gast dieser
Feierlichkeiten war der Amtsakteur K. Ludwig. Er spendete 5,00 Mark.
Das 20-jährige Bestehen der "Freiwillige Feuerwehr Apolda"
wurde im Mai 1888 begangen. Am Samstag, um etwa 13.00 Uhr versammelten
sich alle im Bürgerverein, um das feierliche Stiftungsfest
einzuleiten. Plötzlich ertönte jedoch das
Alarmsignal. Gemeldet wurde ein Brand im Knabengebäude an der
Ecke der Bachstraße. Bei diesem Feuer handelte es sich um
einen Flugbrand, der sich dadurch auszeichnete, dass er sich geschwind
verbreitet. Dieses Flammenmeer erstreckte sich bis zur
Karlstraße. Durch Umsicht, praktische Befehle, Tapferkeit,
Disziplin und Schnelligkeit konnte das gefährliche Element auf
dem schnellsten Wege beruhigt werden. Vorzüglich hatten sich
die Geräte der Einsatzgruppe bewährt.
Anlässlich des Erfolges bildete man einen imposanten Zug mit
klingenden Spiel und sämtlichen Geräten, der sich auf
Umwegen zum Spritzenhaus bewegte. Besonders auffällig war die
gute Haltung und die richtige Marschordnung. Nach dem festlichen Teil
sprach Frau Sander im Namen aller Frauen zum Andenken an das 20.
Stiftungsfest und übergab eine Votivtafel (gestiftet von den
Frauen der Feuerwehrmänner) an Herrn Knoblauch und veranlasste
durch eine Sammlung unter den Mitgliedern, die Gründung einer
Unterstützungskasse für hilfsbedürftige
Feuerwehrmänner. Zusätzlich erhielt man ein
Sparkassenbuch über eine ansehnlich Summe zur
Gründung eines Fonds, aus dem die Familien von
Verunglückten und Erkrankten Unterstützung erhalten
sollten.
Ein Beschluss ebenfalls aus dem Jahr 1888 war:
Mitglieder die 20 Jahre bei der Feuerwehr waren, wurden durch "Silberne
Schnallen" ausgezeichnet, für 25 Jahre mit einer "Goldenen
Schnalle" und für 5 Jahre mit einem Stern zum Befestigen am
Kragen (bis zu 3 Sternen für 15-jährige Dienstzeit)
ausgezeichnet.
Anschaffung eines Nachtsturmwagens, mit einem Inhalt für den
ersten Angriff aller nötigen Utensilien, im Wert von 418,60
Reichsmark (21,40 Euro). Ebenfalls in diesem Jahr wurde die 29 km lange
Ötterner Wasserleitung in Betrieb genommen und weitere vier
Hydrantenwagen wurden übergeben. Dadurch konnten sie
unabhängig von den pferdebespannten Feuerspritzen, schnell zum
Brandort eilen und aus den im Stadtgebiet vorhandenen Hydranten
Löschwasser entnehmen.
Der Spediteur Harris verpflichtete sich, bei ausbrechenden
Bränden in amtlichen und öffentlichen
Gebäuden, eine Anzahl gut geschlossener Fuhrwerke (zum
Transport von Akten etc.) zur Verfügung zu stellen. Utensilien
wurden für 85,00 Reichsmark (4,35 Euro) von F. D. Magirus und
von Dotti aus Berlin für 100,00 Reichsmark (5,11 Euro)
angeschafft. Im Jahr 1889 stieg die Mitgliederzahl auf 156. Von der
Firma F. D. Magirus in Ulm wird eine Wassertiene für den Preis
von 175,00 Reichsmark (8,95 Euro) gekauft. 1890 sank die Mitgliederzahl
auf 153. Eine Pfennigkasse wurde zur Erhöhung der Einnahmen
der Feuerwehr angelegt, welche zu jeder Versammlung im Korps umher
gereicht wurde. Es wurde ein Gerätewagen im Wert von 270,00
Reichsmark (13,80 Euro) angeschafft. Das Korps beschließt,
aus dem Verband der Thüringer Feuerwehren auszutreten, da
wenig praktischer Nutzen aus dieser Zugehörigkeit für
das Korps hervorging.
Am 10. Mai desselben Jahres brach ein Feuer in den Scheunen am
Schlossberge und direkt an dem Gasthof "Zur Weintraube" auf dem
hiesigen Dotalgut durch Blitzschlag aus. Dieser Brand erforderte acht
Stunden harte Arbeit.
Für die Tätigkeit bei diesem Brand spendete Herr
Dotalgutspächter Zauchau 20,00 Reichsmark (1,02 Euro). In
diesem Jahr bekam der als städtischer Wassermeister
angestellte Zugführer K. Eckardt die Bedienung der Hydranten
und Schieber von dem Gemeindevorstand übertragen. Von H. Sorge
in Vieselbach wurde ein doppelarmiges Hydrantenstandrohr für
96,00 Reichsmark (4,91 Euro) gekauft.
1891 verringerte sich die Mitgliederzahl auf 131. Herr Günter
ging vom Korps ab und an seine Stelle trat kommissarisch der zweite
Kommandant Maurermeister Gustav Müller. Für
Löscharbeiten am Gebäude des Herrn G. Hanf in der
Ritterstraße spendete er 20,00 Reichsmark (1,02 Euro)
für die Unterstützungskasse, gegenwärtiger
Bestand 250,00 Reichsmark (12,78 Euro). Bei dem Schmiedemeister U.
Graue wurde ein neuer Gerätewagen in Auftrag gegeben und von
demselben zur Zufriedenheit für den Preis von 175,00
Reichsmark (8,95 Euro) angefertigt.
Zum goldenen Ehejubiläum der Königlichen Hoheit des
Großherzoges Carl Alexander und der Frau
Großherzogin Sophie im Oktober 1892 wurde eine Abteilung des
Korps nach Weimar entsandt, die sich dem Apoldaer Festwagen als
Bedeckungsmannschaft anschloss.
In diesem Jahr war die Mitgliederzahl auf 135 angestiegen.
1893 zählten zum Korps 133 Mann von denen 4 ununterbrochen
seit der Gründung angehörten, Zugführer Karl
Eckardt und Karl Drescher sen., Rottenführer Franz Vieweg und
Karl Krug. Ferner waren von den Mannschaften der Landspritze, welche im
Jahre 1882 der Freiwilligen Feuerwehr beitraten, Zugführer
Karl Möder seit 1862 und Friedrich Möder seit 1863 im
städtischen Feuerwehrdienst tätig. Angekauft wurde
eine zusammenlegbare, eiserne Steigerleiter von C. L. Ripp in
Schönau-Chemnitz. Durch Schmiedemeister U. Graue wurden 4 neue
Hydrantenwagen zum Kostenpreise von 548,00 Reichsmark (280,02 Euro) und
ein Schlauchgitterwagen für 140,00 Reichsmark (7,16 Euro)
gebaut und dem Korps übergeben. Die dazugehörigen
Hydrantenstandrohre lieferten Gelbgießer und Albold. Sie
waren Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und fertigten auch
sämtliche Schlauchverschraubung an.
Die Unterstützungskasse wies zum gegenwärtigen
Zeitpunkt 235,00 Reichsmark (12,02 Euro) Bestand aus, und als
Unterstützung wurden für 7 Mitglieder 65,00
-Reichsmark (3,32 Euro) gewährt. Spenden für die
Unterstützungskasse gingen von Herrn Kaufmann D. Mittelbach
10,00 Reichsmark (0,51 Euro), Kavallerie- und Artillerieverein 10,00
Reichsmark (0,51 Euro), Verschönerungsverein 30,00 Reichsmark
(1,53 Euro), Herrn Carl Hanf 20,00 Reichsmark (1,02 Euro) und von Herrn
Schneidermeister Förster 2,00 Reichsmark (0,10 Euro) ein. Die
übrigen Beiträge wurden durch Sammlungen von den
Mitgliedern aufgebracht.
| Das 25-jährige
Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Apolda
Vom
17. bis 19. Juni wurde das 25-jährige Bestehen begangen. Der
Gemeinderat bewilligte hierzu die Summe von 400,00 Reichsmark (20,45
Euro) (diesjähriger Ertrag der Loskaufgelder der
Pflichtfeuerwehr). Am 20. November wurde bekannt gegeben:
"Nachdem die bisher zum Stürmen mit genutzte Glocke von dem
auf dem Schlossberge bestandenen Glockenthurme zu folge Anordnung des
Ministeriums hiesiger evangelischer Kirchgemeinde entfernt wurden ist,
wird bis auf weiteres die im Rathhausthurm befindliche sogenannte
Wahlglocke zu ihrer bisherigen Bestimmung entzogen und nur zum Sturm
läuten (bei Feuers- und anderer gemeinsamer Gefahr) benutzt
bleibt.
Der Gemeindevorstand Stechow".
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"Verzeichnis
der Geräte, welche der freiwilligen Feuerwehr
zum 25-jährigen Jubiläum zur Verfügung
standen.
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1.
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Ein
Steigergerätewagen, hier gebaut vom Schmiedemeister Graue, mit
6 einholmigen Leitern und 3 zweiholmigen Dachleitern, eine eiserne,
zusammenlegbare Steigerleiter, Rettungsschlauch.
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2.
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Ein
Nachtsturmwagen mit 2 Steckleitern, ein Hydranten-Standrohr, ein
Rettungssack, einen Extincteuer, eine Wasserbutte und verschiedene
Utensilien.
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3.
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Eine
große mechanische Schiebeleiter von Fischer &Stahl,
Nürnberg.
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4.
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Eine
kleinere mechanische Schiebeleiter mit besonderem Gerätewagen
von J. G. Lieb, Bieberach.
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5.
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Zwei
große Jauch´sche Aprotzspritze, 1873, mit 2
Stahlrohren arbeitend.
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6.
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Eine
kleinere Aprotzspritze von Chemnitz. |
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7.
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Eine
noch kleinere Aprotzspritze, Anfangsgeräte der freiwilligen
Feuerwehr, 1868, geschenkt von der Aachener-Münchener
Feuerversicherungsgesellschaft.
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8.
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Eine
vierräderige Weimarische Normalspritze zum
Überlandfahren
mit Mannschaftswagen für 20 Mann (1886) von Flader,
Jöhstadt.
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9.
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Ein
Jauch´scher Zubringer. |
10.
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10
Stück Hydrantenwagen mit allem Zubehör, davon 8
Stück in der Stadt verteilt.
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| 11. |
2
Schlauchwagen, hier gebaut. |
| 12. |
Ein
Wasserfaß. |
| 13. |
Eine
Wassertiene. |
| 14. |
5
liegende Schlauchbrücken. |
| 15. |
2
Schlauchböcke. |
| 16. |
Ein
Extincteur, von Rauh, München. |
| 17. |
19
Stück Stahlrohre, die Hälfte mit je 2-Meter
Gummmischlauch. |
| 18. |
9
große 2holmige Feuerleitern. |
| 19. |
5
große Feuerhaken. |
| 20. |
2
Kommandolaternen. |
| 21. |
1
große selbststehende Petroleum-Fackel. |
| 22. |
2
Stück Schläuche mit angebundene
Normalverschraubungen. |
| 23. |
Eine
Anzahl Stielbesen, Schaufeln, Harken, Kreuzhacken und groß
Äxte und Picken.
|
|
|
| |
Die
Wasserleitung enthält 151 Hydranten. 5 Schieber, 116
Stück Schläuche mit eingebundenen
Normalanschraubungen; zusammen 2088 Meter.
18 Stück Saugschläuche = 33 Meter.
18 Stück Gummischläuche = 25 Meter.
Mannschaftsausrüstungen
| 240
|
Stück
Joppen I. und II. Garnitur |
|
24
|
Stück
Wachmäntel |
|
4
|
Paar
Strohschuhe |
| 160
|
Stück
Helme |
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7
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Hanfgurte mit Leipziger Karabiner |
|
52
|
Ledergurte
mit Berliner Karabiner |
| 123
|
Ledergürtel |
|
44
|
Beile
und Flechen |
|
29
|
Stück
Steigerleinen |
|
41
|
Stück
Laternen |
|
60
|
Stück
Signal-Pfeifen |
|
4
|
Stück
Huzen |
|
32
|
Stück
Schutzleder |
|
6
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Signalhörner,
3 kleine 1 große Trommel |
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1
|
Gurt
mit Selbstretter |
|
1
|
Apotheke
|
Schwämme,
Rothaken, Rauchtrille, Rohrführerhandschuhe pp."
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Durch den Wegzug des Kaufmannes Carl Knoblauch wurde der Maurermeister
Gustav Müller zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr am
6. Dezember 1896 gewählt.
1897 wurde das Feuerlösch-Ortsstatut eingeführt, das
den Organisationsplan für die Freiwillige Feuerwehr, Statuten
der Freiwilligen Feuerwehr und den Vertrag zwischen der Freiwilligen
Feuerwehr und der Stadtgemeinde Apolda zur Regelung des
Feuerlöschdienstes beinhaltet:
| Organisationsplan
für die gesamte Freiwillige Feuerwehr Apolda
"Nachstehend
bringe ich unter O- den von den Gemeindebehörden in
Gemäßheit des §2 des Feuerlösch-
Ortsstatut vom 11. Oktober 1883 beschlossenen Organisationsplan
für die gesamte Feuerwehr mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenntnis, das solcher mit dem Tage seiner
Verkündung anstelle des unter den 1. November 1895 erlassen in
Kraft tritt."
Apolda, den 6. Dezember 1897
Der Vorstand der Stadtgemeinde
Dr. von Fewson
-O-
Zur Ausführung des Feuerlösch- Ortsstatutes
für die Stadt Apolda vom 11. Oktober 1883 und aufgrund des
zwischen den Gemeindebehörden und der Freiwilligen Feuerwehr
da selbst am 4. November 1897 abgeschlossenen Vertrages wird folgendes
hiermit bestimmt:
§
1
Die
gesamte Feuerwehr hiesiger Stadt ist in zwei Aufgebote eingetheilt.
Beide Aufgebote sind dem Gemeindevorstand und dem Ortsbrandmeister
unterstellt. Das erste Aufgebot untersteht noch besonders dem
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr. Der Kommandant der
Freiwilligen Feuerwehr und seine Stellvertreter sind uniformirt.
(§3) Für die Uniform und die Ausrüstung des
Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters sind, solange sie nicht
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr sind, die gesetzlichen und
sonst ergehenden Bestimmungen maßgebend. Das erste Aufgebot
übernimmt bei einem im Gemeindebezirk ausgebrochenen Feuer den
Dienst in erster Reihe.
§2
Bei
jeder eintretenden Feuergefahr wird durch Stürmen mit den
Glocken alarmiert. Das Glockensignal ist von den Signalisten der
Freiwilligen Feuerwehr und Nachtschutzleuten (Nachtwächter) in
den ihnen zugewiesenen Bezirken sofort aufzunehmen. Auf diese Signale
haben beide Aufgebote unverweilt auszurücken.
§3
Das
erste Aufgebot besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr mit einem
Sollbestande von 150 Mann und ist uniformirt.
§4
Die
Freiwillige Feuerwehr hat ihre eigene Verwaltung und leistet ihre
Dienste aufgrund des mit den Gemeindebehörden abgeschlossenen
Vertrages vom 4. November 1897. Sie ist in einem Steiger-, einen
Spritzen- und einen Hydrantenzug eingetheilt.
§5
Das
erste Aufgebot steht unter besonderer Leitung des Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr. Es bedient alle der Stadtgemeinde und der
Freiwilligen Feuerwehr gehörigen
Feuerlöschgeräthe (einschließlich der
Hydrantenwagen), soweit nicht nach Maßgabe dieses
Organisationsplanes oder der besonderen Anordnung der
zuständigen Beamten für die Bedienung einzelner von
jenen Geräthen die Mannschaft des zweiten Aufgebotes
herangezogen werden. Ein Verzeichnis sämmtlicher der
Freiwilligen Feuerwehr gehörigen Utensilien zu
Feuerlöschzwecken nimmt der Gemeindevorstand gleichzeitig bei
Inventarisierung der städtischen
Feuerlöschgeräthe auf und prüft das Inventar
mindestens einmal in jedem Jahre. Die Verteilung des ersten Aufgeboten
zur Bedienung der Geräthe (Ernennung und Zutheilung von
Feuerwehr- und Spritzmännern) steht dem Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr zu. Er ist dafür verantwortlich,
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| |
1.
|
daß
der Aufbewahrungsort aller vorstehend genannten Geräthe nicht
ohne Wissen und Willen des Gemeindevorstandes gewechselt wird;
|
2.
|
daß die Geräthe der freiwilligen Feuerwehr
sich stets in brauchbaren Zustande befinden
|
3.
|
daß
die bei den Geräthen der Stadt hervortretenden Mängel
sofort zur Kenntnis des Gemeindevorstandes gebracht werden.
|
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§6
Das
zweite Aufgebot besteht aus den gesamten Mannschaften der
Pflichtfeuerwehr soweit dieselben in die Freiwillige Feuerwehr nicht
eingetreten sind. Dieselben tragen als Abzeichen eine weiße
Blecharmbinde am linken Oberarm mit der Aufschrift "Apolda".
§7
Die
städtische Pflichtfeuerwehr wird in zwei Züge, jeder
Zug in Rotten eingetheilt. Den ersten Zug bilden die Dienstpflichtigen
vom erfüllten 25. bis zum vollendeten 30. Lebensjahre, somit
sämmtliche zur städtischen Pflichtfeuerwehr
gehörigen Maurer und Zimmerleute ohne Unterschied des Alters;
den zweiten Zug bilden die dienstpflichtigen vom erfüllten 31.
bis zum vollenden 35. Lebensjahre. Als Unterscheidungsmerkmal tragen
die Dienstpflichtigen des ersten Zuges auf der Armbinde über
der Aufschrift Apolda die Ziffer "1", die des zweiten Zuges daselbst
die Ziffer "2" sowie darunter die laufende Nummer. Den Rotten steht je
ein Rottenführer vor. Die Rottenführer tragen
weiße Armbinden aus Zeuggurt mit der Aufschrift "Apolda",
sowie der Zug und Rottennummer. Die Züge stehen unter der
besonderen Leitung je eines Zugführers. Als Erkennungszeichen
am linken Oberarme weiße Binden aus Zeuggurt, welche
über der Aufschrift "Apolda" die Nummer des betreffenden Zuges
(1 oder 2) und darunter die Angabe "Führer" enthalten. Die
Rottenführer werden durch die Mannschaften selbst
gewählt. Der Ortsbrandmeister ernennt die Zugführer,
deren Vertreter, sowie die Rettungs- und Vertrauensmänner.
Letzteren liegt die Unterbringung der geretteten Personen und Sachen
ob, von dem Ortsbrandmeister wird ihm ein Obmann und besondere
Institutionen im voraus erteilt. Rotten- und Zugführer sind
vom Gemeindevorstand zu bestätigen.
§8
Die
Aushebung der Mannschaften des zweiten Aufgebotes erfolgt durch das
Loos derart, daß sämmtliche Dienstpflichten antreten
und loosen. Loosverkauf von Feuerwehrdiensten ist nur vor der Loosung
nach Maßgabe des Feuerlöschortsstatutes
zulässig.
§9
Die
Hülfsmannschaften werden durch den Ortsbrandmeister im
Einvernehmen mit dem jedesmal zuzuziehenden Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr ausgebildet und haben an sämtlich zu
diesem Zweck ausgeschriebenen Uebungen theilzunehmen. Die Dienstzeit
dauert 3 Jahre. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der 3. Theil, nach
Ablauf des 2. Dienstjahres der zweite Drittheil, und nach Ablauf des
dritten Dienstjahres der letzte Dritthel entlassen. In den ersten zwei
Jahren werden die Ausscheidenden ausgeloost. Der Erlaß
geschieht in derselben Weiße, wie in der ersten Einstellung
durch Einloosung von soviel Mannschaften als abgehen.
§10
Die
nach vollendeter Dienstleistung (auch die im ersten und zweiten Jahre)
ausscheidenden Mannschaften werden vollständig dienstfrei und
erhalten Abgangszeugnisse. Die dienstpflichtigen Mannschaften, welche
vom Lose nicht getroffen worden sind, bleiben bis zum vollendeten 35.
Lebensjahre dienstpflichtig und haben in jedem Jahre einmal zu einem
General-Appell anzutreten.
§11
Die
Ausschreibung des General-Appells findet durch den Gemeindevorstand
statt. Entschuldigungen, die nur bei wirklicher, vom Arzt bescheinigter
Krankheit oder bei nicht aufschiebbarer Abwesenheit zulässig
sind, müssen 24 Stunden vor dem Appell bei dem
Gemeindevorstande, der lediglich über die
Zulässigkeit der selten zu entscheiden hat, schriftlich
eingereicht werden. Über die genehmigten Gesuche ist dem
Ortsbrandmeister und dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
rechtzeitig ein Verzeichniß zu behändigen.
§12
Sobald der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr für die
Bedienung der Geräthe oder anderweit Personen bedarf, meldet
er dies dem Ortsbrandmeister, welcher solch aus der Zahl des zweiten
Angebots dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zuzuweisen hat.
Ist der Ortsbrandmeister bei Brandfällen nicht zugleich
anzutreffen, so verfügt der Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr selbstständig. Diese dem ersten Aufgebot so
zugewiesenen Personen sind bis zu ihrer Entlassung dem Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr unterstellt. Auch ist das zweite Aufgebot zu
jeder anderen bei Feuergefahr erforderlich werdenden Dienstleistung
verpflichtet.
§13
Die
Mannschaft des ersten Zuges des zweiten Aufgebotes haben sich am
Generalspritzenhause, am Standorte ihres Zugführers, geordnet
zu versammeln und dort die weiteren Befehle zu erwarten. Am rechten
Flügel dieses Zuges haben sich alle zur städtischen
Pflichtfeuerwehr zugehörigen Maurer und Zimmerleute, unter
Führung eines vom Ortsbrandmeister aus ihrer Mitte zu
ernennenden Obmannes, aufzustellen; die mit Piken (3-4 Meter langer
Spieß) Aexten, und Schaufeln ausgerüsteten Maurer
und Zimmerleute haben diese ihre Handwerkstücke zur Stelle zu
bringen. Die Mannschaft des Zuges des zweiten Aufgeboten haben sich
soweit über sie im Voraus nicht anderweitig verfügt
ist, unter ihren Zugführer am Generalspritzenhaus geordnet zu
versammeln, und dort die weiteren Befehle zu erwarten.
§14
Das
Wasserleitungswesen soweit dasselbe nicht im Bedienen der Hydranten
besteht und somit nicht Teil des eigentlichen
Feuerlöschdienstes Sache des ersten Aufgebotes, des
Wassermeisters und dessen Unterpersonal ist, steht unter der
verantwortlichen Leitung des Stadtbaumeisters, welchem zu diesem Dienst
beigegeben sind der Wassermeister und die übrigen
Rathstagelöhner. Soweit der Stadtbaumeister hierzu noch
anderer Personen bedarf, hat er im Voraus solche gemeinschaftlich mit
dem Ortsbrandmeister aus dem zweiten Zuge der städtischen
Pflichtfeuerwehr zu bestimmen. Solche dem Stadtbaumeister zugewiesenen
Mannschaft sind ihm bei allen Alarmierungen bis zu ihrer Entlassung
unterstellt.
§15
Die
Mitglieder der Feuerwehr oder diejenigen, welche zum Eintritt in
dieselbe verpflichtet sind, werden gemäß §9
des Gesetzes vom 23. November 1881 wegen Ungehorsams oder
Vernachlässigung ihrer Dienstpflicht mit Geldstrafe bis zu 30
Mark oder Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
Apolda, den 25. November 1897
Der Vorstand der Stadtgemeinde
Dr. v. Fewson"
|
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