| 1884 bis 1897
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Im Jahr 1884 zählte das Korps 153 Mitglieder. Die Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr wurden in drei Züge eingeteilt:
1. Zug Steigerabteilung - 3 Rotten,
2. Zug Spritzenabteilung - 4 Rotten,
3. Zug Wasserbringer und Hydrantenabteilung - 3 Rotten.
Jeder Zug erhielt einen Zugführer, jede Rotte einen Rottenführer
sowie einen Stellvertreter. Die Anschaffung von einem Schlauchwagen
zum Transport der nassen Schläuche kostete 162,50 Reichsmark (8,31 Euro),
den der Stellmacher Eckardt herstellte. Ferner wurden 6 Signalhörner
im Wert von 42,00 Reichsmark (2,15 Euro) angeschafft. Im selben Jahr
beschloss der Gemeinderat den Bau eines Zentralspritzenhauses
in der Bachstraße, dessen Kosten sich auf 18.000,00 Reichsmark (920,33 Euro)
beliefen.
| Das 17. Thüringer Verbandsfest
Das 17. Thüringer Verbandsfest fand im Juli 1884 auf dem
VII. Feuerwehrtag statt. Die aus diesem Anlass erbaute städtische
Turnhalle war der Tagungsort der Abgeordneten von 219 Thüringer Feuerwehren.
Die damit verbundene Feuerwehrutensilien- und Geräteausstellung wurde
im Saal des Schützenhauses durchgeführt. Höhepunkt war der Besuch des
K. H. Erbgroßherzog Karl Alexander.
In der Nacht zum 25. September brach im Bahnhofsgebäude ein Feuer aus.
Noch in den frühen Morgenstunden des 25. Septembers fertigte der
zuständige Stationsbeamte einen Güterzug ab, ohne den Brand zu entdecken.
Als gegen 4.00 Uhr der Brand bemerkt wurde, hatte das Feuer bereits die
Nordseite des Gebäudes voll erfasst. Die sofort alarmierte Feuerwehr konnte
mit ihrer Handspritze gegen 4.15 Uhr mit der Brandbekämpfung beginnen.
Trotz des Einsatzes von Kräften und Mitteln gelang es nicht, den Brand
unter Kontrolle zu bringen. Schnell breiteten sich die Flammen aus.
Herunter stürzende brennende Balken durchschlugen die Decke zwischen
Erdgeschoss und 1. Etage. So wurden auch die an der Nordseite befindlichen
Restaurationsräume vollständig zerstört. Außer der Apoldaer Feuerwehr waren
etwa ab 5.00 Uhr auch die Feuerwehren von Mattstedt, Niederroßla,
Oberroßla und Nauendorf im Einsatz. Das Übergreifen des Feuers auf das
Billett-, Telegraphen- und Gepäckgebäude konnte durch das gemeinsame
Wirken verhindert werden. Bis vormittags 10.00 Uhr war der Brand bekämpft
worden. Am 7. Dezember brannte die Scheune des Weißgerbers Gottlieb Popelius ab.
147 Mitglieder konnte die Freiwillige Feuerwehr im Jahr 1885 verzeichnen.
Der stellvertretende Kommandant Franz Meißner legte sein Amt nieder und
wurde zum Ehrenmitglied ernannt. An seine Stelle trat der Wirkermeister
und Tanzlehrer Anton Günter.
Im Herbst des Jahres fand die Einweihung, des von der Gemeinde erbauten
Zentralgerätehauses in der unteren Bachstraße, statt.
Im Jahr 1886 zählte zu der "Freiwilligen Feuerwehr Apolda" 142 Mitglieder.
Die nach Vorschrift des Großherzogtums angeschaffte vierrädrige Landspritze
von Flader in Jöhstadt wurde der Freiwilligen Feuerwehr übergeben.
Spediteur J. W. Harris übernimmt obligatorisch den Vorspanndienst für alle
ausrückenden Löschgeräte.
Sämtliche Saugrohre wurden neu eingebunden, dafür erhielt
Herr Seilermeister Chr. Steininger 83,00 Reichsmark (4,24 Euro).
Am 16. April bezog der Zeugwart Wilhelm Sattler das Zentralgerätehaus.
Für den Feueralarmdienst war eine Telefonleitung der Fa. Hegelmann aus
Erfurt vorhanden. Somit konnten die Spritzenhäuser am Darr- und Schulplatz
durch den Gemeinderat verpachtet werden. Außerdem wurde eine Versicherung
für Feuerlöschgeräte im Wert von 16.825,00 Reichsmark (860,25 Euro)
abgeschlossen.
Die Freiwillige Feuerwehr bestand im Jahr 1887 aus 136 Mitglieder.
Es wurde eine zweiteilige mechanische Schiebeleiter mit einer Auszuglänge
von 14 Metern für 330,00 Reichsmark (16,87 Euro) von J. G. Lieb in Bieberach
angeschafft. Im darauffolgenden Jahr erhöhte sich die Mitgliederzahl auf 148.
Das 20. Stiftungsfest fand im Jahr 1888 statt. Ein Gast dieser Feierlichkeiten
war der Amtsakteur K. Ludwig. Er spendete 5,00 Mark. Das 20-jährige Bestehen
der "Freiwillige Feuerwehr Apolda" wurde im Mai 1888 begangen. Am Samstag,
um etwa 13.00 Uhr versammelten sich alle im Bürgerverein, um das feierliche
Stiftungsfest einzuleiten. Plötzlich ertönte jedoch das Alarmsignal.
Gemeldet wurde ein Brand im Knabengebäude an der Ecke der Bachstraße.
Bei diesem Feuer handelte es sich um einen Flugbrand, der sich dadurch
auszeichnete, dass er sich geschwind verbreitet. Dieses Flammenmeer erstreckte
sich bis zur Karlstraße. Durch Umsicht, praktische Befehle, Tapferkeit,
Disziplin und Schnelligkeit konnte das gefährliche Element auf dem
schnellsten Wege beruhigt werden. Vorzüglich hatten sich die Geräte der
Einsatzgruppe bewährt. Anlässlich des Erfolges bildete man einen imposanten
Zug mit klingenden Spiel und sämtlichen Geräten, der sich auf Umwegen zum
Spritzenhaus bewegte. Besonders auffällig war die gute Haltung und die
richtige Marschordnung. Nach dem festlichen Teil sprach Frau Sander
im Namen aller Frauen zum Andenken an das 20. Stiftungsfest und übergab
eine Votivtafel (gestiftet von den Frauen der Feuerwehrmänner) an
Herrn Knoblauch und veranlasste durch eine Sammlung unter den Mitgliedern,
die Gründung einer Unterstützungskasse für hilfsbedürftige Feuerwehrmänner.
Zusätzlich erhielt man ein Sparkassenbuch über eine ansehnlich Summe zur
Gründung eines Fonds, aus dem die Familien von Verunglückten und Erkrankten
Unterstützung erhalten sollten.
Ein Beschluss ebenfalls aus dem Jahr 1888 war:
Mitglieder die 20 Jahre bei der Feuerwehr waren, wurden durch
"Silberne Schnallen" ausgezeichnet, für 25 Jahre mit einer "Goldenen Schnalle"
und für 5 Jahre mit einem Stern zum Befestigen am Kragen
(bis zu 3 Sternen für 15-jährige Dienstzeit) ausgezeichnet.
Anschaffung eines Nachtsturmwagens, mit einem Inhalt für den ersten
Angriff aller nötigen Utensilien, im Wert von 418,60 Reichsmark (21,40 Euro).
Ebenfalls in diesem Jahr wurde die 29 km lange Ötterner Wasserleitung
in Betrieb genommen und weitere vier Hydrantenwagen wurden übergeben.
Dadurch konnten sie unabhängig von den pferdebespannten Feuerspritzen,
schnell zum Brandort eilen und aus den im Stadtgebiet vorhandenen Hydranten
Löschwasser entnehmen.
Der Spediteur Harris verpflichtete sich, bei ausbrechenden Bränden in
amtlichen und öffentlichen Gebäuden, eine Anzahl gut geschlossener Fuhrwerke
(zum Transport von Akten etc.) zur Verfügung zu stellen.
Utensilien wurden für 85,00 Reichsmark (4,35 Euro) von F. D. Magirus und
von Dotti aus Berlin für 100,00 Reichsmark (5,11 Euro) angeschafft.
Im Jahr 1889 stieg die Mitgliederzahl auf 156. Von der Firma F. D. Magirus
in Ulm wird eine Wassertiene für den Preis von 175,00 Reichsmark (8,95 Euro)
gekauft. 1890 sank die Mitgliederzahl auf 153. Eine Pfennigkasse wurde zur
Erhöhung der Einnahmen der Feuerwehr angelegt, welche zu jeder Versammlung
im Korps umher gereicht wurde. Es wurde ein Gerätewagen im Wert von
270,00 Reichsmark (13,80 Euro) angeschafft. Das Korps beschließt, aus dem
Verband der Thüringer Feuerwehren auszutreten, da wenig praktischer Nutzen
aus dieser Zugehörigkeit für das Korps hervorging.
Am 10. Mai desselben Jahres brach ein Feuer in den Scheunen am Schlossberge
und direkt an dem Gasthof "Zur Weintraube" auf dem hiesigen Dotalgut durch
Blitzschlag aus. Dieser Brand erforderte acht Stunden harte Arbeit.
Für die Tätigkeit bei diesem Brand spendete Herr Dotalgutspächter Zauchau
20,00 Reichsmark (1,02 Euro). In diesem Jahr bekam der als städtischer
Wassermeister angestellte Zugführer K. Eckardt die Bedienung der Hydranten
und Schieber von dem Gemeindevorstand übertragen. Von H. Sorge in Vieselbach
wurde ein doppelarmiges Hydrantenstandrohr für 96,00 Reichsmark (4,91 Euro)
gekauft.
1891 verringerte sich die Mitgliederzahl auf 131. Herr Günter ging vom
Korps ab und an seine Stelle trat kommissarisch der zweite Kommandant
Maurermeister Gustav Müller. Für Löscharbeiten am Gebäude des Herrn G. Hanf
in der Ritterstraße spendete er 20,00 Reichsmark (1,02 Euro) für die
Unterstützungskasse, gegenwärtiger Bestand 250,00 Reichsmark (12,78 Euro).
Bei dem Schmiedemeister U. Graue wurde ein neuer Gerätewagen in Auftrag
gegeben und von demselben zur Zufriedenheit für den Preis von
175,00 Reichsmark (8,95 Euro) angefertigt.
Zum goldenen Ehejubiläum der Königlichen Hoheit des Großherzoges Carl Alexander
und der Frau Großherzogin Sophie im Oktober 1892 wurde eine Abteilung
des Korps nach Weimar entsandt, die sich dem Apoldaer Festwagen als
Bedeckungsmannschaft anschloss.
In diesem Jahr war die Mitgliederzahl auf 135 angestiegen.
1893 zählten zum Korps 133 Mann von denen 4 ununterbrochen seit der
Gründung angehörten, Zugführer Karl Eckardt und Karl Drescher sen.,
Rottenführer Franz Vieweg und Karl Krug. Ferner waren von den Mannschaften
der Landspritze, welche im Jahre 1882 der Freiwilligen Feuerwehr beitraten,
Zugführer Karl Möder seit 1862 und Friedrich Möder seit 1863 im städtischen
Feuerwehrdienst tätig. Angekauft wurde eine zusammenlegbare, eiserne
Steigerleiter von C. L. Ripp in Schönau-Chemnitz. Durch Schmiedemeister
U. Graue wurden 4 neue Hydrantenwagen zum Kostenpreise von
548,00 Reichsmark (280,02 Euro) und ein Schlauchgitterwagen für
140,00 Reichsmark (7,16 Euro) gebaut und dem Korps übergeben. Die
dazugehörigen Hydrantenstandrohre lieferten Gelbgießer und Albold.
Sie waren Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und fertigten auch
sämtliche Schlauchverschraubung an.
Die Unterstützungskasse wies zum gegenwärtigen Zeitpunkt
235,00 Reichsmark (12,02 Euro) Bestand aus, und als Unterstützung wurden
für 7 Mitglieder 65,00 -Reichsmark (3,32 Euro) gewährt. Spenden für die
Unterstützungskasse gingen von Herrn Kaufmann D. Mittelbach
10,00 Reichsmark (0,51 Euro), Kavallerie- und Artillerieverein
10,00 Reichsmark (0,51 Euro), Verschönerungsverein 30,00 Reichsmark (1,53 Euro),
Herrn Carl Hanf 20,00 Reichsmark (1,02 Euro) und von Herrn Schneidermeister Förster
2,00 Reichsmark (0,10 Euro) ein. Die übrigen Beiträge wurden durch Sammlungen
von den Mitgliedern aufgebracht.
| Das 25-jährige Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Apolda
Vom 17. bis 19. Juni wurde das 25-jährige Bestehen begangen. Der Gemeinderat
bewilligte hierzu die Summe von 400,00 Reichsmark (20,45 Euro)
(diesjähriger Ertrag der Loskaufgelder der Pflichtfeuerwehr). Am 20. November
wurde bekannt gegeben:
"Nachdem die bisher zum Stürmen mit genutzte Glocke von dem auf dem
Schlossberge bestandenen Glockenthurme zu folge Anordnung des Ministeriums
hiesiger evangelischer Kirchgemeinde entfernt wurden ist, wird bis auf
weiteres die im Rathhausthurm befindliche sogenannte Wahlglocke zu ihrer
bisherigen Bestimmung entzogen und nur zum Sturm läuten (bei Feuers- und
anderer gemeinsamer Gefahr) benutzt bleibt.
Der Gemeindevorstand Stechow". |
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"Verzeichnis der Geräte, welche der freiwilligen Feuerwehr
zum 25-jährigen Jubiläum zur Verfügung standen.
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1.
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Ein Steigergerätewagen, hier gebaut vom Schmiedemeister Graue,
mit 6 einholmigen Leitern und 3 zweiholmigen Dachleitern,
eine eiserne, zusammenlegbare Steigerleiter, Rettungsschlauch. |
2.
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Ein Nachtsturmwagen mit 2 Steckleitern,
ein Hydranten-Standrohr, ein Rettungssack, einen Extincteuer,
eine Wasserbutte und verschiedene Utensilien. |
3. |
Eine große mechanische Schiebeleiter von Fischer &Stahl, Nürnberg. |
4.
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Eine kleinere mechanische Schiebeleiter mit besonderem
Gerätewagen von J. G. Lieb, Bieberach. |
5. |
Zwei große Jauch´sche Aprotzspritze, 1873, mit 2 Stahlrohren arbeitend. |
6. |
Eine kleinere Aprotzspritze von Chemnitz. |
7.
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Eine noch kleinere Aprotzspritze, Anfangsgeräte der
freiwilligen Feuerwehr, 1868, geschenkt von der Aachener-Münchener
Feuerversicherungsgesellschaft. |
8.
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Eine vierräderige Weimarische Normalspritze zum Überlandfahren
mit Mannschaftswagen für 20 Mann (1886) von Flader, Jöhstadt. |
9. |
Ein Jauch´scher Zubringer. |
10.
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10 Stück Hydrantenwagen mit allem Zubehör, davon 8 Stück in
der Stadt verteilt. |
| 11. |
2 Schlauchwagen, hier gebaut. |
| 12. |
Ein Wasserfaß. |
| 13. |
Eine Wassertiene. |
| 14. |
5 liegende Schlauchbrücken. |
| 15. |
2 Schlauchböcke. |
| 16. |
Ein Extincteur, von Rauh, München. |
| 17. |
19 Stück Stahlrohre, die Hälfte mit je 2-Meter Gummmischlauch. |
| 18. |
9 große 2holmige Feuerleitern. |
| 19. |
5 große Feuerhaken. |
| 20. |
2 Kommandolaternen. |
| 21. |
1 große selbststehende Petroleum-Fackel. |
| 22. |
2 Stück Schläuche mit angebundene Normalverschraubungen. |
| 23. |
Eine Anzahl Stielbesen, Schaufeln, Harken, Kreuzhacken und groß Äxte und Picken. |
|
|
| |
Die Wasserleitung enthält 151 Hydranten.
5 Schieber, 116 Stück Schläuche mit eingebundenen Normalanschraubungen;
zusammen 2088 Meter.
18 Stück Saugschläuche = 33 Meter.
18 Stück Gummischläuche = 25 Meter.
Mannschaftsausrüstungen
| 240 |
Stück Joppen I. und II. Garnitur |
24 |
Stück Wachmäntel |
4 |
Paar Strohschuhe |
| 160 |
Stück Helme |
7 |
Hanfgurte mit Leipziger Karabiner |
52 |
Ledergurte mit Berliner Karabiner |
| 123 |
Ledergürtel |
44 |
Beile und Flechen |
29 |
Stück Steigerleinen |
41 |
Stück Laternen |
60 |
Stück Signal-Pfeifen |
4 |
Stück Huzen |
32 |
Stück Schutzleder |
6 |
Signalhörner, 3 kleine 1 große Trommel |
1 |
Gurt mit Selbstretter |
1 |
Apotheke |
Schwämme, Rothaken, Rauchtrille, Rohrführerhandschuhe pp." |
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| |
Durch den Wegzug des Kaufmannes Carl Knoblauch wurde der Maurermeister
Gustav Müller zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr am 6. Dezember 1896
gewählt.
1897 wurde das Feuerlösch-Ortsstatut eingeführt, das den Organisationsplan
für die Freiwillige Feuerwehr, Statuten der Freiwilligen Feuerwehr und den
Vertrag zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Stadtgemeinde Apolda
zur Regelung des Feuerlöschdienstes beinhaltet:
| Organisationsplan für die gesamte Freiwillige Feuerwehr Apolda
"Nachstehend bringe ich unter O- den von den Gemeindebehörden in Gemäßheit
des §2 des Feuerlösch- Ortsstatut vom 11. Oktober 1883 beschlossenen
Organisationsplan für die gesamte Feuerwehr mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntnis, das solcher mit dem Tage seiner Verkündung anstelle des unter den
1. November 1895 erlassen in Kraft tritt."
Apolda, den 6. Dezember 1897
Der Vorstand der Stadtgemeinde
Dr. von Fewson
-O-
Zur Ausführung des Feuerlösch- Ortsstatutes für die Stadt Apolda vom
11. Oktober 1883 und aufgrund des zwischen den Gemeindebehörden und der
Freiwilligen Feuerwehr da selbst am 4. November 1897 abgeschlossenen Vertrages wird folgendes
hiermit bestimmt:
§ 1
Die gesamte Feuerwehr hiesiger Stadt ist in zwei Aufgebote eingetheilt.
Beide Aufgebote sind dem Gemeindevorstand und dem Ortsbrandmeister unterstellt.
Das erste Aufgebot untersteht noch besonders dem Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr. Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr und seine
Stellvertreter sind uniformirt. (§3) Für die Uniform und die Ausrüstung des
Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters sind, solange sie nicht
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr sind, die gesetzlichen und sonst
ergehenden Bestimmungen maßgebend. Das erste Aufgebot übernimmt bei einem im
Gemeindebezirk ausgebrochenen Feuer den Dienst in erster Reihe.
§2
Bei jeder eintretenden Feuergefahr wird durch Stürmen mit den Glocken alarmiert.
Das Glockensignal ist von den Signalisten der Freiwilligen Feuerwehr und
Nachtschutzleuten (Nachtwächter) in den ihnen zugewiesenen Bezirken sofort
aufzunehmen. Auf diese Signale haben beide Aufgebote unverweilt auszurücken.
§3
Das erste Aufgebot besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr mit einem
Sollbestande von 150 Mann und ist uniformirt.
§4
Die Freiwillige Feuerwehr hat ihre eigene Verwaltung und leistet ihre
Dienste aufgrund des mit den Gemeindebehörden abgeschlossenen Vertrages vom
4. November 1897. Sie ist in einem Steiger-, einen Spritzen- und einen
Hydrantenzug eingetheilt.
§5
Das erste Aufgebot steht unter besonderer Leitung des Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehr. Es bedient alle der Stadtgemeinde und der
Freiwilligen Feuerwehr gehörigen Feuerlöschgeräthe (einschließlich der
Hydrantenwagen), soweit nicht nach Maßgabe dieses Organisationsplanes
oder der besonderen Anordnung der zuständigen Beamten für die Bedienung
einzelner von jenen Geräthen die Mannschaft des zweiten Aufgebotes
herangezogen werden. Ein Verzeichnis sämmtlicher der Freiwilligen Feuerwehr
gehörigen Utensilien zu Feuerlöschzwecken nimmt der Gemeindevorstand
gleichzeitig bei Inventarisierung der städtischen Feuerlöschgeräthe auf
und prüft das Inventar mindestens einmal in jedem Jahre. Die Verteilung des
ersten Aufgeboten zur Bedienung der Geräthe (Ernennung und Zutheilung von
Feuerwehr- und Spritzmännern) steht dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
zu. Er ist dafür verantwortlich, |
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| |
1.
|
daß der Aufbewahrungsort aller vorstehend genannten
Geräthe nicht ohne Wissen und Willen des
Gemeindevorstandes gewechselt wird; |
2.
|
daß die Geräthe der freiwilligen Feuerwehr
sich stets in brauchbaren Zustande befinden |
3.
|
daß die bei den Geräthen der Stadt hervortretenden
Mängel sofort zur Kenntnis des Gemeindevorstandes gebracht werden. |
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§6
Das zweite Aufgebot besteht aus den gesamten Mannschaften der Pflichtfeuerwehr
soweit dieselben in die Freiwillige Feuerwehr nicht eingetreten sind.
Dieselben tragen als Abzeichen eine weiße Blecharmbinde am linken Oberarm
mit der Aufschrift "Apolda".
§7
Die städtische Pflichtfeuerwehr wird in zwei Züge, jeder Zug in Rotten
eingetheilt. Den ersten Zug bilden die Dienstpflichtigen vom erfüllten
25. bis zum vollendeten 30. Lebensjahre, somit sämmtliche zur städtischen
Pflichtfeuerwehr gehörigen Maurer und Zimmerleute ohne Unterschied des Alters;
den zweiten Zug bilden die dienstpflichtigen vom erfüllten 31. bis zum
vollenden 35. Lebensjahre. Als Unterscheidungsmerkmal tragen die
Dienstpflichtigen des ersten Zuges auf der Armbinde über der Aufschrift
Apolda die Ziffer "1", die des zweiten Zuges daselbst die Ziffer "2"
sowie darunter die laufende Nummer. Den Rotten steht je ein Rottenführer
vor. Die Rottenführer tragen weiße Armbinden aus Zeuggurt mit der
Aufschrift "Apolda", sowie der Zug und Rottennummer. Die Züge stehen
unter der besonderen Leitung je eines Zugführers. Als Erkennungszeichen
am linken Oberarme weiße Binden aus Zeuggurt, welche über der Aufschrift
"Apolda" die Nummer des betreffenden Zuges (1 oder 2) und darunter die
Angabe "Führer" enthalten. Die Rottenführer werden durch die Mannschaften
selbst gewählt. Der Ortsbrandmeister ernennt die Zugführer, deren Vertreter,
sowie die Rettungs- und Vertrauensmänner. Letzteren liegt die
Unterbringung der geretteten Personen und Sachen ob, von dem
Ortsbrandmeister wird ihm ein Obmann und besondere Institutionen im
voraus erteilt. Rotten- und Zugführer sind vom Gemeindevorstand zu bestätigen.
§8
Die Aushebung der Mannschaften des zweiten Aufgebotes erfolgt durch das
Loos derart, daß sämmtliche Dienstpflichten antreten und loosen.
Loosverkauf von Feuerwehrdiensten ist nur vor der Loosung nach Maßgabe
des Feuerlöschortsstatutes zulässig.
§9
Die Hülfsmannschaften werden durch den Ortsbrandmeister im Einvernehmen
mit dem jedesmal zuzuziehenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
ausgebildet und haben an sämtlich zu diesem Zweck ausgeschriebenen Uebungen
theilzunehmen. Die Dienstzeit dauert 3 Jahre. Nach Ablauf des ersten Jahres
wird der 3. Theil, nach Ablauf des 2. Dienstjahres der zweite Drittheil,
und nach Ablauf des dritten Dienstjahres der letzte Dritthel entlassen.
In den ersten zwei Jahren werden die Ausscheidenden ausgeloost. Der Erlaß
geschieht in derselben Weiße, wie in der ersten Einstellung durch Einloosung
von soviel Mannschaften als abgehen.
§10
Die nach vollendeter Dienstleistung (auch die im ersten und zweiten Jahre)
ausscheidenden Mannschaften werden vollständig dienstfrei und erhalten
Abgangszeugnisse. Die dienstpflichtigen Mannschaften, welche vom Lose
nicht getroffen worden sind, bleiben bis zum vollendeten 35. Lebensjahre
dienstpflichtig und haben in jedem Jahre einmal zu einem General-Appell
anzutreten.
§11
Die Ausschreibung des General-Appells findet durch den Gemeindevorstand
statt. Entschuldigungen, die nur bei wirklicher, vom Arzt bescheinigter
Krankheit oder bei nicht aufschiebbarer Abwesenheit zulässig sind, müssen
24 Stunden vor dem Appell bei dem Gemeindevorstande, der lediglich über
die Zulässigkeit der selten zu entscheiden hat, schriftlich eingereicht
werden. Über die genehmigten Gesuche ist dem Ortsbrandmeister und dem
Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr rechtzeitig ein Verzeichniß zu behändigen.
§12
Sobald der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr für die Bedienung der
Geräthe oder anderweit Personen bedarf, meldet er dies dem Ortsbrandmeister,
welcher solch aus der Zahl des zweiten Angebots dem Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr zuzuweisen hat. Ist der Ortsbrandmeister bei
Brandfällen nicht zugleich anzutreffen, so verfügt der Kommandant der
Freiwilligen Feuerwehr selbstständig. Diese dem ersten Aufgebot so
zugewiesenen Personen sind bis zu ihrer Entlassung dem Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr unterstellt. Auch ist das zweite Aufgebot zu jeder
anderen bei Feuergefahr erforderlich werdenden Dienstleistung verpflichtet.
§13
Die Mannschaft des ersten Zuges des zweiten Aufgebotes haben sich am
Generalspritzenhause, am Standorte ihres Zugführers, geordnet zu versammeln
und dort die weiteren Befehle zu erwarten. Am rechten Flügel dieses Zuges
haben sich alle zur städtischen Pflichtfeuerwehr zugehörigen Maurer und
Zimmerleute, unter Führung eines vom Ortsbrandmeister aus ihrer Mitte zu
ernennenden Obmannes, aufzustellen; die mit Piken (3-4 Meter langer Spieß)
Aexten, und Schaufeln ausgerüsteten Maurer und Zimmerleute haben diese
ihre Handwerkstücke zur Stelle zu bringen. Die Mannschaft des Zuges des
zweiten Aufgeboten haben sich soweit über sie im Voraus nicht anderweitig
verfügt ist, unter ihren Zugführer am Generalspritzenhaus geordnet zu
versammeln, und dort die weiteren Befehle zu erwarten.
§14
Das Wasserleitungswesen soweit dasselbe nicht im Bedienen der Hydranten
besteht und somit nicht Teil des eigentlichen Feuerlöschdienstes Sache
des ersten Aufgebotes, des Wassermeisters und dessen Unterpersonal ist,
steht unter der verantwortlichen Leitung des Stadtbaumeisters, welchem
zu diesem Dienst beigegeben sind der Wassermeister und die übrigen
Rathstagelöhner. Soweit der Stadtbaumeister hierzu noch anderer Personen
bedarf, hat er im Voraus solche gemeinschaftlich mit dem Ortsbrandmeister
aus dem zweiten Zuge der städtischen Pflichtfeuerwehr zu bestimmen.
Solche dem Stadtbaumeister zugewiesenen Mannschaft sind ihm bei allen
Alarmierungen bis zu ihrer Entlassung unterstellt.
§15
Die Mitglieder der Feuerwehr oder diejenigen, welche zum Eintritt in
dieselbe verpflichtet sind, werden gemäß §9 des Gesetzes vom 23. November 1881
wegen Ungehorsams oder Vernachlässigung ihrer Dienstpflicht mit Geldstrafe
bis zu 30 Mark oder Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft.
Apolda, den 25. November 1897
Der Vorstand der Stadtgemeinde
Dr. v. Fewson" |
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