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Vier Stunden Vollsperrung
50-jährige erlag nach Verkehrunsfall auf winterglatter Straße ihren Verletzungen
OSSMANNSTEDT.
Eine 50-jährige Autofahrerin wurde am Montagabend bei einem schweren
Verkehrsunfall zwischen der B 87 und Ulrichshalben so schwer verletzt, dass
sie noch an der Unfallstelle starb. Mit ihrem Nissan kam sie gegen 22.15 Uhr
nach einem Überholvorgang ins Schleudern und stieß frontal mit einem Reisebus
im Gegenverkehr zusammen. Bei dem Aufprall wurde die Frau in ihrem Auto
eingeklemmt. Der Busfahrer und seine fünf Fahrgäste blieben unverletzt, sie
konnten die Fahrt später mit einem Kleinbus fortsetzen.
Die Kreisstraße war zum Zeitpunkt des Unfalls nahezu unpassierbar. Schnee- bzw.
Eisglätte ließen jegliche Fahrt zu einem Wagnis werden. Die Straße war
weder geräumt noch gestreut. Denoch wurde der Abschnitt nicht gesperrt. Die
Mitarbeiter des für den Winterdienst und auch für eine Sperrung verantwortlichen
Verkehrsamtes des Kreises hatten nicht nur am Montag keine Kenntnis
vom Zustand der Straße. Bis gestern Abend konnten das Verkehrsamt nicht sagen.
Ob der Winterdienst seine Aufgaben erfüllt hat oder nicht. Auf eine
entsprechende Anfrage berief man sich auf die noch fehlende "Zuarbeit"
der mit dem Winterdienst beauftragten Thüringer Straßenwartungs- und
Instandhaltungsgesellschaft TSI.
Deren Mitarbeiter waren auch im Einsatz. Und zwar so, dass sie offenbar bis
22.15 Uhr die Unfallstelle nicht erreicht hatten. Über Stunden mühten sich
die Einsatzkräfte der Verkehrspolizei Jena, der Polizeiinspektion Apolda und
der Rettungsleitstelle, Winterdienstfahrzeug an die Unfallstelle zu beordern.
Sonst hätte man die beiden Fahrzeuge gar nicht bergen können. Mehr als vier
Stunden währte so die Vollsperrung. Und auch ohne Sperrung, so einer der
Polizisten vor Ort, wäre kein anderer Autofahrer durchgekommen. Als kurz vor
halb drei der Winterdienst die Strecke räumte, war sie auch wieder passierbar
- eine Sperrung aufgrund der Witterung nicht mehr erforderlich.
Rund 250.000 Euro stellt der Kreis jährlich für den Winterdienst auf seinen
Straßen zur Verfügung. Für Bundes- und Landesstraßen ist das Land Thüringen
verantwortlich.
(Artikel der "Thüringer Allgemeine" vom 17.12.2003)
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