| Die Entwicklung des Feuerlöschwesens
vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr
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Die älteste Nachricht über das Feuerlöschwesen stammt aus dem Jahre 1617
wo geschrieben steht: "Zu Martini besichtigten Bürgermeister und
Richter (der Stadtrichter) die Feuerstätten (Brandmauern*)."
Eine Legende aus dem Jahre 1527 besagt: "Dass die ganze Stadt, bis auf
7 Wohnhäuser und die Martinskirche, abgebrannt sei." Zu dieser Zeit bestanden
die Häuser meist aus Lehm und Reißiggewebe und Brandmauern gab es auch noch keine.
Ein weiterer Stadtbrand brach in der Nacht vom 3. Dezember 1570 zwischen
10 und 11 Uhr in einer Scheune aus, bei dem 46 Wohnhäuser sowie mehrere
Scheunen vernichtet wurden. Die Dacheindeckungen mit Stroh- bzw. Holzschindeln,
sowie zwischenstehende Scheunen begünstigten die rasche Brandausbreitung.
Alle Abwehrbemühungen der Bürger mit den wenig vorhandenen Löschgeräten waren vergeblich.
Eine weitere Feuersbrunst entstand 1638, bei welcher es hieß:
"Die fremden Völker, die in der Stadt lagen, halfen fleißig mit Löschen.
Und weil Sie großen Fleiß getan...", gab ihnen der Rat 4 Tonnen Bier, welches
der Schulze (Gemeindevorsteher) von Wickerstedt in den Ratskeller brachte.
Sieben Jahre später war der Rat erst in der Lage das Bier zu bezahlen.
1668 wurde die 1. Feuerwehrspritze - Druckrohrspritze für 160 Taler (24,54 Euro)
in Weimar gekauft. Die Spritze wurde "Kunst" genannt. Die Druckmannschaft
bestand aus Rohrführern, welche Riemer und Schlosser waren und einem
Spritzenmeister. Die jungen Leute kamen als "Feuerknechte" zur Mannschaft.
Brach im Stadtgebiet ein Feuer aus, wurde mit den Glocken Sturm geläutet
und der Türmer des Rathauses musste den Brand dem regierenden Bürgermeister
melden. War der Brand auswärts, mussten Feuerläufer den Ort des Brandes
auskundschaften. War er weniger als 3 Stunden von Apolda entfernt wurde
angespannt und ausgefahren, egal ob bei Tag oder bei Nacht.
Neben den Brunnen der Stadt standen auf hölzernen Schleifen Kübel, auch
Sturmfässer genannt. Sie waren aus Eichenholz und mussten im Sommerhalbjahr
mit Wasser gefüllt sein, diese wurden gleich nach Ausbrechen des Feuers
zur Brandstelle gebracht.
Die beiden Bäche der Stadt Apolda waren mit Schutzbrettern versehen,
um das Wasser anzustauen. Zu dieser Zeit gab es noch 4 Teiche im Stadtgebiet,
im Schlosshof, in der Teichgasse, auf dem Darrplatz (der Klausenteich)
und auf dem Marktplatz (die Pfütze).
Der Feuerteich, etwa in der Mitte der westlichen Marktseite gelegen,
war ein kleiner, nicht allzu tiefer Wasserbehälter, der von einem niedrigen
Zaun umgeben war. Hohe Strafen hatte derjenige zu befürchten, der aus dem
Feuerteich Wasser schöpfte. Denn wie schon der Name verrät, durfte das
"kostbare Nass" nur bei Feuersbrünsten zu Löschzwecken entnommen werden.
Die "Pfütze", so nannte der Volksmund den kleinen Wasserspeicher, wurde
vom Überlauf des Brauhofbrunnens gespeist, während der Ablauf in den nahen
Graben der Stadtmühle lief. Von hier aus flog bei Feuersbrünsten
"der Eimer durch der Hände lange Kette".
Bei ausbrechendem Feuer ließ man das Wasser aus den fließenden Brunnen
und aus dem Pumpbrunnen in die "gefährdeten Strahlen" laufen.
Dafür hingen an den Straßenecken Schutzbretter, und es war Pflicht
einzelner Gewerke mit solchen Schutzbrettern das Wasser an der Brandstätte
zu stauen, indem man mit den Brettern, Schutt und Düngen einen Querwall zog,
um das angestaute Wasser den Löschgeräten zuzuführen. Nachdem die Spritzen
gebraucht, gereinigt, ausgebessert und tüchtig mit Wurstfett eingeschmiert
wurden brachte man sie in ein Spritzenhaus.
Zweimal jährlich wurden Handdruckspritzen ausprobiert, am 3. Pfingstfeiertag
und im Herbst. Zeitgleich fanden auch Spritzübungen statt. Erwähnt
werden muss noch, dass man mit diesen Feuerspritzen kein Wasser ansaugen
konnte, es wurde durch eine Eimerkette der Spritze zugeführt.
1671 wurden die Hausbesitzer beauftragt, Löschgeräte wie Handspritzen,
lederne Eimer, Haken und Leitern bereit zu halten.
Am 26. Juli des darauffolgenden Jahres brannten 80 Wohnhäuser,
102 Scheunen und Ställe nieder, der Brand brach bei Andreas Bitsch,
dem Jüngeren aus.
Nur ein paar Monate später, am 6. Januar 1673, waren 43 Häuser,
26 Scheunen, 46 Ställe abgebrannt. Auch das mit Holzschindeln eingedeckte
Rathaus wurde Opfer der Flammen, dabei war erst 1669 ein neuer Turm für
die Uhr gebaut wurden. Das Feuer entstand in der Hofraite Ehrhardts.
So waren innerhalb eines halben Jahres insgesamt 123 Wohngebäude,
174 Scheunen und Ställe vernichtet wurden. Alle abgebrannten Gebäude wurden
an der alten Stelle auf eigene Kosten wieder aufgebaut. Eine Feuerversicherung
gab es noch nicht. Wer die Mittel für den Wiederaufbau nicht aufbringen konnte,
erhielt vom Rat einen Brandbrief, und musste über Land ziehen um zu betteln.
Das Rathaus war bereits nach einem Jahr wieder aufgebaut. Die Wiederherstellung
der beiden Schulhäuser dauerte länger. Alle Bauarbeiten mussten als Frondienste
durch die Stadtbürger geleistet werden.
Die damalige "Städtische Feuerrüstung" bestand aus Feuerleitern und Feuerhaken,
welche an geeigneten Häusern waagerecht aufgehangen und durch ein schmales
Dach vor Sonne und Regen geschützt werden mussten. Eine eiserne Kette mit
Schloss hielt dieses zusammen und ein Nachbar erhielt den passenden Schlüssel.
Jeder neue Bürger musste außer dem Bürgerrechtsgeld noch einen Gulden (0,15 Euro)
entrichten und erhielt dafür vom Rate einen ledernen Feuereimer.
1676 wurde in Weimar die 2. kleinere Feuerspritze gekauft und 1688 wurden
zwei weitere hölzerne Handspritzen angeschafft. Ab dem Jahr 1694 musste
jeder Hausbesitzer täglich einen Kübel mit Wasser vor seinem Haus platzieren.
Die Verordnung von Herzog Wilhelm von Sachsen-Eisenach vom Jahr 1701 besagte,
dass alle Holzschindeldächer beseitigt werden müssen. Alle hölzernen Feueressen
(Schornsteine) sollten abgeschafft und keine neuen zugelassen werden und
in jedem Haus müssen 1 oder 2 Handspritzen und 2 lederne Feuereimer vorhanden sein.
Diese Feuerverordnung nahm Einfluss auf die Bauweise und verbesserte den
vorbeugenden Feuerschutz wesentlich.
Jeder Bürger war verpflichtet, den in Not geratenen Nachbarn zu helfen.
Löschhilfe, war allgemeine Bürgerpflicht.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Meister und Gesellen der Handwerkerzünfte
zum Löschdienst eingeteilt. Nur sie besaßen fachliche Voraussetzungen.
Schlosser und Sattler wurden Rohrführer, Stricker und Wirker mussten
Feuerspritzen herbeiführen und bedienen, Böttcher und Gärtner mussten
Wasserfässer herbeischaffen, Maurer und Zimmerleute waren für das Einreißen
brennender Gebäudeteile zuständig und die Fuhrleute mussten den Fuhrspanndienst
gewährleisten. Die Leitung lag in den Händen des Bürgermeisters und der
Ratsherren. Sie beauftragten den Stadtbaudirektor mit den Aufgaben.
1713 wurde eine grüne Feuerspritze für 181 Taler (27,76 Euro) gekauft.
Die Regierung steuerte einen Betrag von 12 Talern (1,84 Euro) dazu. Die rote
Feuerspritze kam nur auf dem Land zum Einsatz, die grüne demzufolge nur in der Stadt.
Eine "Mordbrennerbande" war vom 3. Januar bis Pfingsten 1713 unterwegs.
Im selben Jahre mussten bei Tage 8 und bei Nacht 12 Mann im Zollhaus auf dem
Viehberge wegen Feuersorge wachen. Dafür, dass sich die Stadt- und Brandwache
täglich bei Gerhard Rost, Dietrich Krause, Mor. Hammer und Andreas Eckard wärmte,
erhielt jeder der Genannten aus der Stadtkasse 30 Groschen (0,05 Euro) für Holz.
Die sogenannte "Mordbrennerbande" wiederholte ihr Treiben nach 20 Jahren
im Jahre 1733. Aufgrund dessen entstand eine tägliche Stadt- und Brandwache.
Diese Aufsichtspersonen wärmten sich in 4 Lokalen der Stadtgemeinde.
Am 24. Dezember 1742 sahen gläubige Fürsten die Feuersbrunst als Gott gewollte
Strafe an. So weit reichte der Einfluss der Feuerordnung von
Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar:
Es mussten freitags bei abnehmendem Mond, mit frischer Tinte und neuen Federn,
zwischen 11 und 12 Uhr nachts, Holzteller (von denen schon gegessen wurde)
beschriftet werden. Diese musste der Schultheiß in Verwahrung nehmen und bei
einem Feuer mit den Worten "In Namen Gottes" in dieses werfen. Sollte das
Feuer aber weiter um sich greifen, so ist solches dreimal zu wiederholen,
wodurch dann die Wut unfehlbar getilgt wird. Die Bürgermeister der Städte
und die Dorfschulzen (Dorfgemeindevorsteher) sollten solche Teller in
genügendem Maße in Verwahrung haben und bei entstehender Not gebrauchen.
Bauern und Bürger sollten aber nichts davon erfahren.
1760 wurde bereits eine neue Feuerverordnung erlassen, die den damaligen
Zeiten mehr Rechnung trug:
"Feuerordnung aus dem Jahre 1760
Diese Feuerordnung wurde für alle Städte und Dörfer im Weimarischen Lande
verfasst. In drei Kapiteln werden die Brandverhütungsvorschriften vor,
während und nach den Feuerbrünsten genaustens dargestellt.
Allein 52 Paragraphen sind es die zu beachten und befolgend sind.
21 Vorschriften sind im folgenden Abschnitt beschrieben. |
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1.
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Ein jeder soll mit Feuer und Licht behutsam umgehen,
Hausväter und Eltern dürfen ihre Kinder bei Feuer
und Licht nicht alleine zu Hause lassen. Auch
sollen alle neu aufzuführenden Gebäude nur mit
Ziegeln bedeckt werden. |
2.
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Feuer-Essen, so entweder nur vom Leimen und Holz
aufgeführet sind, dürfen nicht mehr verfertigt werden,
künftig hin sind keine anderen Feuer-Essen gestattet,
als nur von Backsteinen, welche auf die breite Seite
zu legen sind. |
3.
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Diese Feuer-Essen sollen von der Weite sein, das
wenigstens ein Junge durch selbige kriechen und solche
gehörig auskehren kann. |
4.
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Die Küchen in den Häusern sollen Backstein, steinernen
Platten oder Estrich belegt sein. Und alles Gebälke
in den Wänden mit Zungenziegeln wohlverblendet werden,
die Ofenlöcher aber des nachts mit blechernen Türen
verwahret oder mit Backstein wohl zugesetzt werden. |
5.
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Schlosser, Schmiede, Brandwein-Brenner und Bäcker,
wie auch Brau- und Backhäuser sollen wohlverwahrte
Öfen haben, und alle 4 oder 6 Wochen gekehret werden,
diejenigen aber, welche gefährlich sind, sollen ohne
Anstand eingerissen und an deren Stelle ganz unschädlich
und tüchtige gefertigt werden. |
6.
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Ein jeder Hauswirt soll schuldig sein, eine Laterne,
einen Gast oder Schenkwirt wenigstens zwei der
gleichen zu halten. |
7.
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Das Waschen bei nächtlicher Zeit ist durchaus verboten,
und bei 5 Gulden (0,77 Euro) Strafe, im Sommer früh vor
2 im Winter aber vor 3 Uhren des morgens nicht Feuer angemacht,
und das Waschfeuer darf nicht länger als bis abends Zehen Uhr
unterhalten werden. |
8.
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Die Bäcker, Bader, Garköche, Schmiede, Färber, Tuchmacher,
Töpfer, Brandwein-Brenner und dergleichen Handwerker,
sind sich des Feuers in Essen, Öfen, Kesseln, Pfannen,
Töpfen gebrauchen, haben das Feuer nie allein zu lassen,
um allen Schäden möglichst vor zu kommen. Die Hutmacher
sollen in den oberen Stockwerken der Häuser, nicht an
Parterre, filzen, walken und färben. |
9.
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Gleich wie überhaupt das Tobakrauchen, wenn auch gleich
die Pfeife bedeckt sein sollte, weder in Ställen, Scheunen,
noch in Betten, auf oder bei den Scheunen oder in der Ernte bei
den Binden, Aufladen, Sammeln, des Heues oder Grummtes
verboten ist. |
10.
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Niemand soll sein Haus, am wenigsten aber die Böden mit
Reißig und anderen Holze, Heu, Stroh und sonstigen Feuerwerk
überflüssig belegen. Niemand soll Flachs oder Hanf, bei
den Öfen in den Wohnstuben, oder auf dem Herde dörren,
oder solche bei Licht blauen, Brechen oder hecheln. |
11.
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Alles Schießen, wie auch Raketen und Schwärmer werfen
soll in den Städten und Dörfern, wie auch bei den
Scheunen, bei mehr Tagen Gefängnis Strafe ganz und gar
untersagt sein. |
12.
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In den Kirchen sowohl als zur Auswärmung der Betten
sind nichts als kupferne, zinnene und töpferne
Wärmflaschen oder eichene Bohlen zugelassen; heiße
Steine oder mit Kohlen gefüllte Gefäße, wie auch die
bisher üblich gewesenen Feuerstübchen werden bei
einem Gulden (0,15 Euro) Strafe verboten. |
13.
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Die Feuermauerkehrer sollen Kraft dieses angewiesen
sein, alle Jahre zweimal die Mauer, die Bäcker-Brande
Weinbrenner-Essen aber und überhaupt alle Schlote, wo
beständig starkes Feuer gehalten wird, alle vier bis
sechs Wochen tüchtig und rein zu kehren, und solches
entweder selbst, nicht aber durch kleine Knaber zu verrichten. |
14.
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Niemand in den Städten soll Karren, Wagen, Holz, Schutt,
Mist, Kästen, Amboss-Stöcke, Bauholz und dergleichen
vornehmlich des nachts auf den Gassen und Straßen
stehen oder liegen lassen, damit bei entstehenden
Unglück der Zugang zum Feuer nicht versperret oder
gehindert sein möge. |
15.
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Bei entstehendem Frost soll täglich um die Brunnen
herum geeiset, auch die Brunnen mit Einbinden
verwahret und Röhren und Brunnenkästen mit Mist
belegt werden. |
16.
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Jeder Hauswirt ist schuldig, nicht nur überhaupt
und zu allen Zeiten wenigstens eine Butte Wasser
im Hause zu haben, sondern auch in Besonderheit
bei großen Winden und heißer Dürre und besorgenden
Donner-Wettern, Wasser auf die Böden und vor die
Häuser oder innerhalb der Türen zu stellen. Besonders
aber sollen in Gasthöfen und Schenken zu Jahrmarkt-
und Kirchweihzeiten etliche Fasse voll Wasser aufgestellt sein. |
17.
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Die Tag- und Nachtwächter haben, insbesondere ihre
Nachtwacht munter und fleißig zu besorgen, und deswegen
stündlich, auch wohl öfter durch Horn blasen oder andere
Instrumente ihrer Munterkeit zu erkennen zu geben,
alle Gassen der Stadt zu durchgehen, und auf die
herrschaftlichen Vorwerke, Adelsitze und Pfarreien
fleißig auf sich zu halten. |
18.
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In der Stadt soll vom Rat und den Bürgern mit einen
festgesetzten Beitrag von den Kirchen eine tüchtige
Feuerkunst angeschaffet werden. Die Sprütze muss vor
den Jahrmärkten und der Kirchweih probieret und gehörig
eingeschmiert, auch wo noch keine lederne Feuereimer
befindlich sind, deren bis 20 Stück, nach Ermessen des
Rates angeschafft, und alle zwei Jahre mit Unschlitt
und Thran eingeschmieret werden. |
19.
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An einem jedem Orte sind zu jeglicher Sprütze zwei
junge starke und vernünftige Männer zu Sprützmeistern
zu bestellen, welche bei Brande das Rohr führen können.
Nebst diesen müssen auch zwei junge und zum Laufen tüchtige
Personen bestellt werden, welche bei einem entstehenden
Brande auf dem nächsten Berg oder Anhöhe sich schleunigst
zu Begeben müssen, um sich zu erkundigen, wo Feuer
ausgebrochen ist, und da Ferne das Feuer eine Meile oder
weniger entfernt, sogleich zurückeilen, damit sofort
mit der Sprütze und anderen Zubehör zu Hülfe geeilet
werden möge. |
20.
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Die Fuhrleute, so die Sprütze fahren, sollen die
beiden Sprützenmeister aufsitzen lassen und allzeit
wenigstens noch sechs Mann der Sprütze auf das Schleunigste
zu Fuße folgen, welche zum Drücken beim Sprützen gebraucht
werden. |
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Damit nun allen obrigen Punkten gehörig nachgelebet werde, soll
alljährlich auf Walpurgis eine Feuerinspektion sein und alle Häuser,
Feuerstädten, imgleichen die Ställe und übrigen Gebäude besichtigt, und dabei
die bestehenden Mängel dem Amte oder Gerichten angezeigt werden. Sollten
wieder Verhoffen ein oder andere Personen bei dieser Visitation sich
ungebührlich bezeigen, oder der selben wiedersetzen, so sollen dieselben
nachdrücklich und empfindlich bestrafet werden."
Am 18. und 19. Dezember 1777 war ein Feuer bei Meineck auf der Brücke,
im Nebengebäude, ausgebrochen. Es brannten die Häuser der Gold-,
Fleischer- und Brauhofgasse. Das Brandunglück war deshalb so groß,
da vom Brauhof zum Bache kein Durchgang bestand. Die Goldgasse war eine
schmale Sackgasse, die an der Stadtmauer endete. Mitten auf dem Brauhof
stand ein Laufbrunnen mit einem großen Bottich. Das überfließende Wasser
überzog die Schuhgasse im Winter mit einer dicken Eisschicht. Der entstandene
Wassermangel und die heftigen Stürme erschwerten die Löscharbeiten.
Binnen 6 Stunden war mehr als 1/3 der Stadt abgebrannt. Insgesamt wurden
356 Gebäude (108 Wohnhäuser, 29 Hinterhäuser, 47 Seitengebäude, 28 Scheunen,
105 Ställe, 29 Schuppen, 10 Färbereien nebst vielen Habseligkeiten) beschädigt.
Der Verlust erstreckte sich damals auf ca. 2 Tonnen Gold. Neben den
materiellen Schäden kam zum Glück kein Mensch ums Leben. Die Feuersbrunst
entstand mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Brandstiftung. Lediglich die
Neue Gasse (Goldgasse) wurde nach dem Brand durchbrochen und erweitert.
Ein weiterer verheerender Brand entstand am 24. und 25. Juli 1779 nachts
ein Uhr in der Scheune des Herrn von Henning zwischen seinem Haus Markt 7
und dem Topfmarkt. Die Häuser auf der Westseite und ein Teil der Nordseite
des Marktes wurden vom Feuer erfasst und vernichtet. Danach griff das
Feuer auf die Gebäude der Mönchsgasse, den mittleren Teil der Ritterstraße,
der Bachstraße, der Karlstraße, der Sandgasse und den Darrplatz über.
Erst in der heutigen Bernhardstraße konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht
werden.
Nach dem Bericht des Kammerrates Wiedeburg, den die Akademie Jena beim
Eintreffen der Nachricht vom Brand nach Apolda schickte, traf er bei seiner
Ankunft den Geheimen Legationsrat Goethe an, der bereits die notwendigen
Anordnungen zur Dämmung des Feuers getroffen hatte. 85 Wohnhäuser, ohne
ihre Nebengebäude waren gänzlich niedergebrannt, 15 Wohngebäude so stark
beschädigt, dass auch sie wieder aufgebaut werden mussten. Außer den
Stadtbürgern wurden auch die Landbewohner in bestimmter Reihenfolge aufgeboten,
um den Brandschutt wegzuräumen.
Von dem Brandunglück waren nicht nur die wichtigsten Verlegergeschäfte
von Hennicke, Schmidt und Günzel betroffen, auch die Wohnungen von
35 Fabrikanten mit allem Mobiliar hatte das Feuer in Asche gelegt. Damit
waren viele Stadtbürger von den wirtschaftlichen Folgen betroffen.
Diese Brände der Jahre 1777 und 1779 waren für die Gestaltung der Stadt
von größtem Einfluss. Das Müllersche und das Griesbachsche Haus mussten
beim Wiederaufbau um 2 Ellen (1 Elle entspricht 0,50m) zurückgesetzt werden.
Beim Neuaufbau der Gebäude wurden die Straßenanlagen günstiger gestaltet.
So unter anderem die Verbreiterung des Marktes durch das Zurücksetzen der
Häuser an der Ecke der Weimarischen Straße, die Erweiterung der Straße vom
Marktplatz zum Topfmarkt, sowie die Anlegung der Johannisgasse.
Kaufmann Chr. Müller musste einen Streifen seines Bauplatzes für
175 Taler (26,84 Euro) abtreten.
Nach den Brandunglücken gab es in der Stadt weitere Änderungen: |
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1.
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Die Erweiterung des Fußweges zu dem neuen Gasthof
(altes Bürgerhaus), Weimarische Straße zu einer
förmlichen Fahrstraße, |
2.
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Die Verbreiterung des Marktes durch Zurücksetzen
der Häuser an der Ecke der Viktoriastraße, |
3.
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Erweiterung der Esels- und der Mühlgasse (Topfmarkt) und |
4.
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die Anlegung der Johannisgasse (Brühl) von der
Ritterstraße bis zum Schulplatz. Diese war bisher
ein enges, zum Teil überbautes Gässchen, was zum
Bach hin sogar mit einer Tür abgeschlossen werden
konnte. |
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In den nächsten zwei Jahren gab es nur kleinere Vorfälle:
Der Brand des gesamten Schafstalles des Schlosses am 14. Juli 1780
und 1782 brannte das Gebäude des Seifensieders Müller am oberen Tore bei Quenzeln.
1783 erhielt die Stadt Apolda, als eine der Ersten im Herzogtum Sachsen-Weimar,
eine Schlauchspritze. Im selbigen Jahr wurde vom Böttcher Tschirpe eine
Krückenspritze (Kurbelspritze) angefertigt.
Nachts 11 Uhr am 20. September 1786 entstand auf dem Gänseplan ein Feuer und
legte 6, bis in die Dachsparren gefüllte Scheunen in Schutt und Asche.
1816 wurde erstmals das Spritzenhaus auf dem Schulplatz erwähnt, in dem
nun vorhandene Löschutensilien untergebracht werden konnten. Weitere
Spritzenhäuser befanden sich auf dem Darrplatz und am Schlossberg.
Im Jahr 1850 wurde das alte Spritzenhaus auf dem Lindenberg abgerissen.
1820 änderte sich das Aufgabengebiet der Feuerwehrmänner. Sie mussten sechsmal
im Jahr die Essen der Wohnhäuser und einmal im Monat die Industrie-Essen reinigen.
Von der Stadtverwaltung Weimar wurde 1824 ein Wasserzubringer gekauft.
Durch die Entwicklung der Manufakturen und dem damit verbunden Niedergang der
Zünfte konnte der Feuerlöschdienst oft nur mit Zwang durchgesetzt werden.
Da halfen auch keine Löschprämien.
Im Jahr 1835 brannten wieder 4 Scheunen nieder. Und 1841 brach ein Feuer
in der Malzdarre hinter dem "Töpfchen" aus. Danach folgte ein Brand durch
Blitzschlag am 3. August 1845, betroffen waren 7 Scheunen in der Planstraße.
Und im Jahr 1852 brannten die Scheunen in der Hermstedter Straße.
Am 7. Januar 1855 erfolgte die Öffentliche Bekanntmachung durch den
Gemeindevorstand G. Franke:
"Nachdem zur diesjährigen trockenen Probe der hiesigen Feuerlöschgerätschaften
der Termin auf Montag den 29. diesen Monats, anberaumt worden ist, so werden
alle hiesigen Spritzenzubringer, Leiter- und Eimermannschaften, Bürger der
Jahrgänge 1846 - 1854 hierdurch aufgefordert, sich bei Vermeidung von
10 Silbergroschen Einzelstrafe Behufs |
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a.
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Entlassung der ausgedienten und Anstellung der
neu anzutretenden Mannschaften, |
b.
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Musterung und Ordnung der neu gebildeten
verschiedenen Löschmannschaftsabteilungen, und |
| c. |
Besichtigung der Löschgerätschaften, |
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gedachten Tags von Mittags 12 Uhr an mit ihren Armbinden, jedoch ohne
Eimer auf den bekannten Sammelplätzen rechtzeitig einzufinden und der
weiteren Befehle ihrer Vorgesetzten zu gewärtigen. Die Probe, auf dem Brauhof
beginnend und beim Bürgerhause endigend, findet in der üblichen Reihenfolge
statt. Die Feuerwehrleute aus dem Jahre 1846 werden gänzlich entlassen die
Spritzen-, Leiter- und Zubringerleute aus dem Jahre 1851 aber gehen zu den
Feuereimerdienst über." |
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