| Die Entwicklung des Feuerlöschwesens
vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr
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Die älteste Nachricht über
das Feuerlöschwesen stammt aus dem Jahre 1617 wo geschrieben
steht: "Zu Martini besichtigten Bürgermeister und Richter (der
Stadtrichter) die Feuerstätten (Brandmauern*)."
Eine Legende aus dem Jahre 1527 besagt: "Dass die ganze Stadt, bis auf
7 Wohnhäuser und die Martinskirche, abgebrannt sei." Zu dieser
Zeit bestanden die Häuser meist aus Lehm und
Reißiggewebe und Brandmauern gab es auch noch keine. Ein
weiterer Stadtbrand brach in der Nacht vom 3. Dezember 1570 zwischen 10
und 11 Uhr in einer Scheune aus, bei dem 46 Wohnhäuser sowie
mehrere Scheunen vernichtet wurden. Die Dacheindeckungen mit Stroh-
bzw. Holzschindeln, sowie zwischenstehende Scheunen
begünstigten die rasche Brandausbreitung. Alle
Abwehrbemühungen der Bürger mit den wenig vorhandenen
Löschgeräten waren vergeblich.
Eine weitere Feuersbrunst entstand 1638, bei welcher es hieß:
"Die fremden Völker, die in der Stadt lagen, halfen
fleißig mit Löschen. Und weil Sie großen
Fleiß getan...", gab ihnen der Rat 4 Tonnen Bier, welches der
Schulze (Gemeindevorsteher) von Wickerstedt in den Ratskeller brachte.
Sieben Jahre später war der Rat erst in der Lage das Bier zu
bezahlen.
1668 wurde die 1. Feuerwehrspritze - Druckrohrspritze für 160
Taler (24,54 Euro) in Weimar gekauft. Die Spritze wurde "Kunst"
genannt. Die Druckmannschaft bestand aus Rohrführern, welche
Riemer und Schlosser waren und einem Spritzenmeister. Die jungen Leute
kamen als "Feuerknechte" zur Mannschaft. Brach im Stadtgebiet ein Feuer
aus, wurde mit den Glocken Sturm geläutet und der
Türmer des Rathauses musste den Brand dem regierenden
Bürgermeister melden. War der Brand auswärts, mussten
Feuerläufer den Ort des Brandes auskundschaften. War er
weniger als 3 Stunden von Apolda entfernt wurde angespannt und
ausgefahren, egal ob bei Tag oder bei Nacht.
Neben den Brunnen der Stadt standen auf hölzernen Schleifen
Kübel, auch Sturmfässer genannt. Sie waren aus
Eichenholz und mussten im Sommerhalbjahr mit Wasser gefüllt
sein, diese wurden gleich nach Ausbrechen des Feuers zur Brandstelle
gebracht.
Die beiden Bäche der Stadt Apolda waren mit Schutzbrettern
versehen, um das Wasser anzustauen. Zu dieser Zeit gab es noch 4 Teiche
im Stadtgebiet, im Schlosshof, in der Teichgasse, auf dem Darrplatz
(der Klausenteich) und auf dem Marktplatz (die Pfütze).
Der Feuerteich, etwa in der Mitte der westlichen Marktseite gelegen,
war ein kleiner, nicht allzu tiefer Wasserbehälter, der von
einem niedrigen Zaun umgeben war. Hohe Strafen hatte derjenige zu
befürchten, der aus dem Feuerteich Wasser schöpfte.
Denn wie schon der Name verrät, durfte das "kostbare Nass" nur
bei Feuersbrünsten zu Löschzwecken entnommen werden.
Die "Pfütze", so nannte der Volksmund den kleinen
Wasserspeicher, wurde vom Überlauf des Brauhofbrunnens
gespeist, während der Ablauf in den nahen Graben der
Stadtmühle lief. Von hier aus flog bei Feuersbrünsten
"der Eimer durch der Hände lange Kette".
Bei ausbrechendem Feuer ließ man das Wasser aus den
fließenden Brunnen und aus dem Pumpbrunnen in die
"gefährdeten Strahlen" laufen.
Dafür hingen an den Straßenecken Schutzbretter, und
es war Pflicht einzelner Gewerke mit solchen Schutzbrettern das Wasser
an der Brandstätte zu stauen, indem man mit den Brettern,
Schutt und Düngen einen Querwall zog, um das angestaute Wasser
den Löschgeräten zuzuführen. Nachdem die
Spritzen gebraucht, gereinigt, ausgebessert und tüchtig mit
Wurstfett eingeschmiert wurden brachte man sie in ein Spritzenhaus.
Zweimal jährlich wurden Handdruckspritzen ausprobiert, am 3.
Pfingstfeiertag und im Herbst. Zeitgleich fanden auch
Spritzübungen statt. Erwähnt werden muss noch, dass
man mit diesen Feuerspritzen kein Wasser ansaugen konnte, es wurde
durch eine Eimerkette der Spritze zugeführt.
1671 wurden die Hausbesitzer beauftragt, Löschgeräte
wie Handspritzen, lederne Eimer, Haken und Leitern bereit zu halten.
Am 26. Juli des darauffolgenden Jahres brannten 80 Wohnhäuser,
102 Scheunen und Ställe nieder, der Brand brach bei Andreas
Bitsch, dem Jüngeren aus.
Nur ein paar Monate später, am 6. Januar 1673, waren 43
Häuser, 26 Scheunen, 46 Ställe abgebrannt. Auch das
mit Holzschindeln eingedeckte Rathaus wurde Opfer der Flammen, dabei
war erst 1669 ein neuer Turm für die Uhr gebaut wurden. Das
Feuer entstand in der Hofraite Ehrhardts.
So waren innerhalb eines halben Jahres insgesamt 123
Wohngebäude, 174 Scheunen und Ställe vernichtet
wurden. Alle abgebrannten Gebäude wurden an der alten Stelle
auf eigene Kosten wieder aufgebaut. Eine Feuerversicherung gab es noch
nicht. Wer die Mittel für den Wiederaufbau nicht aufbringen
konnte, erhielt vom Rat einen Brandbrief, und musste über Land
ziehen um zu betteln. Das Rathaus war bereits nach einem Jahr wieder
aufgebaut. Die Wiederherstellung der beiden Schulhäuser
dauerte länger. Alle Bauarbeiten mussten als Frondienste durch
die Stadtbürger geleistet werden.
Die damalige "Städtische Feuerrüstung" bestand aus
Feuerleitern und Feuerhaken, welche an geeigneten Häusern
waagerecht aufgehangen und durch ein schmales Dach vor Sonne und Regen
geschützt werden mussten. Eine eiserne Kette mit Schloss hielt
dieses zusammen und ein Nachbar erhielt den passenden
Schlüssel. Jeder neue Bürger musste außer
dem Bürgerrechtsgeld noch einen Gulden (0,15 Euro) entrichten
und erhielt dafür vom Rate einen ledernen Feuereimer.
1676 wurde in Weimar die 2. kleinere Feuerspritze gekauft und 1688
wurden zwei weitere hölzerne Handspritzen angeschafft. Ab dem
Jahr 1694 musste jeder Hausbesitzer täglich einen
Kübel mit Wasser vor seinem Haus platzieren.
Die Verordnung von Herzog Wilhelm von Sachsen-Eisenach vom Jahr 1701
besagte, dass alle Holzschindeldächer beseitigt werden
müssen. Alle hölzernen Feueressen (Schornsteine)
sollten abgeschafft und keine neuen zugelassen werden und in jedem Haus
müssen 1 oder 2 Handspritzen und 2 lederne Feuereimer
vorhanden sein. Diese Feuerverordnung nahm Einfluss auf die Bauweise
und verbesserte den vorbeugenden Feuerschutz wesentlich.
Jeder Bürger war verpflichtet, den in Not geratenen Nachbarn
zu helfen. Löschhilfe, war allgemeine Bürgerpflicht.
Im 17. und 18. Jahrhundert wurden Meister und Gesellen der
Handwerkerzünfte zum Löschdienst eingeteilt. Nur sie
besaßen fachliche Voraussetzungen. Schlosser und Sattler
wurden Rohrführer, Stricker und Wirker mussten Feuerspritzen
herbeiführen und bedienen, Böttcher und
Gärtner mussten Wasserfässer herbeischaffen, Maurer
und Zimmerleute waren für das Einreißen brennender
Gebäudeteile zuständig und die Fuhrleute mussten den
Fuhrspanndienst gewährleisten. Die Leitung lag in den
Händen des Bürgermeisters und der Ratsherren. Sie
beauftragten den Stadtbaudirektor mit den Aufgaben.
1713 wurde eine grüne Feuerspritze für 181 Taler
(27,76 Euro) gekauft. Die Regierung steuerte einen Betrag von 12 Talern
(1,84 Euro) dazu. Die rote Feuerspritze kam nur auf dem Land zum
Einsatz, die grüne demzufolge nur in der Stadt.
Eine "Mordbrennerbande" war vom 3. Januar bis Pfingsten 1713 unterwegs.
Im selben Jahre mussten bei Tage 8 und bei Nacht 12 Mann im Zollhaus
auf dem Viehberge wegen Feuersorge wachen. Dafür, dass sich
die Stadt- und Brandwache täglich bei Gerhard Rost, Dietrich
Krause, Mor. Hammer und Andreas Eckard wärmte, erhielt jeder
der Genannten aus der Stadtkasse 30 Groschen (0,05 Euro) für
Holz. Die sogenannte "Mordbrennerbande" wiederholte ihr Treiben nach 20
Jahren im Jahre 1733. Aufgrund dessen entstand eine tägliche
Stadt- und Brandwache. Diese Aufsichtspersonen wärmten sich in
4 Lokalen der Stadtgemeinde.
Am 24. Dezember 1742 sahen gläubige Fürsten die
Feuersbrunst als Gott gewollte Strafe an. So weit reichte der Einfluss
der Feuerordnung von Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar:
Es mussten freitags bei abnehmendem Mond, mit frischer Tinte und neuen
Federn, zwischen 11 und 12 Uhr nachts, Holzteller (von denen schon
gegessen wurde) beschriftet werden. Diese musste der
Schultheiß in Verwahrung nehmen und bei einem Feuer mit den
Worten "In Namen Gottes" in dieses werfen. Sollte das Feuer aber weiter
um sich greifen, so ist solches dreimal zu wiederholen, wodurch dann
die Wut unfehlbar getilgt wird. Die Bürgermeister der
Städte und die Dorfschulzen (Dorfgemeindevorsteher) sollten
solche Teller in genügendem Maße in Verwahrung haben
und bei entstehender Not gebrauchen. Bauern und Bürger sollten
aber nichts davon erfahren.
1760 wurde bereits eine neue Feuerverordnung erlassen, die den
damaligen Zeiten mehr Rechnung trug:
"Feuerordnung
aus dem Jahre 1760
Diese Feuerordnung wurde für alle Städte und
Dörfer im Weimarischen Lande verfasst. In drei Kapiteln werden
die Brandverhütungsvorschriften vor, während und nach
den Feuerbrünsten genaustens dargestellt.
Allein 52 Paragraphen sind es die zu beachten und befolgend sind. 21
Vorschriften sind im folgenden Abschnitt beschrieben.
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1.
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Ein jeder soll mit Feuer und Licht behutsam
umgehen, Hausväter und Eltern dürfen ihre Kinder bei
Feuer und Licht nicht alleine zu Hause lassen. Auch sollen alle neu
aufzuführenden Gebäude nur mit Ziegeln bedeckt
werden.
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2.
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Feuer-Essen, so entweder nur vom Leimen und
Holz aufgeführet sind, dürfen nicht mehr verfertigt
werden, künftig hin sind keine anderen Feuer-Essen gestattet,
als nur von Backsteinen, welche auf die breite Seite zu legen sind.
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3.
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Diese Feuer-Essen sollen von der Weite
sein, das wenigstens ein Junge durch selbige kriechen und solche
gehörig auskehren kann.
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4.
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Die Küchen in den Häusern
sollen Backstein, steinernen Platten oder Estrich belegt sein. Und
alles Gebälke in den Wänden mit Zungenziegeln
wohlverblendet werden, die Ofenlöcher aber des nachts mit
blechernen Türen verwahret oder mit Backstein wohl zugesetzt
werden.
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5.
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Schlosser, Schmiede, Brandwein-Brenner und
Bäcker, wie auch Brau- und Backhäuser sollen
wohlverwahrte Öfen haben, und alle 4 oder 6 Wochen gekehret
werden, diejenigen aber, welche gefährlich sind, sollen ohne
Anstand eingerissen und an deren Stelle ganz unschädlich und
tüchtige gefertigt werden.
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6.
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Ein jeder Hauswirt soll schuldig sein, eine
Laterne, einen Gast oder Schenkwirt wenigstens zwei der gleichen zu
halten.
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7.
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Das Waschen bei nächtlicher Zeit
ist durchaus verboten, und bei 5 Gulden (0,77 Euro) Strafe, im Sommer
früh vor 2 im Winter aber vor 3 Uhren des morgens nicht Feuer
angemacht, und das Waschfeuer darf nicht länger als bis abends
Zehen Uhr unterhalten werden.
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8.
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Die Bäcker, Bader,
Garköche, Schmiede, Färber, Tuchmacher,
Töpfer, Brandwein-Brenner und dergleichen Handwerker, sind
sich des Feuers in Essen, Öfen, Kesseln, Pfannen,
Töpfen gebrauchen, haben das Feuer nie allein zu lassen, um
allen Schäden möglichst vor zu kommen. Die Hutmacher
sollen in den oberen Stockwerken der Häuser, nicht an
Parterre, filzen, walken und färben.
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9.
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Gleich wie überhaupt das
Tobakrauchen, wenn auch gleich die Pfeife bedeckt sein sollte, weder in
Ställen, Scheunen, noch in Betten, auf oder bei den Scheunen
oder in der Ernte bei den Binden, Aufladen, Sammeln, des Heues oder
Grummtes verboten ist.
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10.
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Niemand soll sein Haus, am wenigsten aber
die Böden mit Reißig und anderen Holze, Heu, Stroh
und sonstigen Feuerwerk überflüssig belegen. Niemand
soll Flachs oder Hanf, bei den Öfen in den Wohnstuben, oder
auf dem Herde dörren, oder solche bei Licht blauen, Brechen
oder hecheln.
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11.
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Alles Schießen, wie auch Raketen
und Schwärmer werfen soll in den Städten und
Dörfern, wie auch bei den Scheunen, bei mehr Tagen
Gefängnis Strafe ganz und gar untersagt sein.
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12.
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In den Kirchen sowohl als zur
Auswärmung der Betten sind nichts als kupferne, zinnene und
töpferne Wärmflaschen oder eichene Bohlen zugelassen;
heiße Steine oder mit Kohlen gefüllte
Gefäße, wie auch die bisher üblich
gewesenen Feuerstübchen werden bei einem Gulden (0,15 Euro)
Strafe verboten.
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13.
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Die Feuermauerkehrer sollen Kraft dieses
angewiesen sein, alle Jahre zweimal die Mauer, die
Bäcker-Brande Weinbrenner-Essen aber und überhaupt
alle Schlote, wo beständig starkes Feuer gehalten wird, alle
vier bis sechs Wochen tüchtig und rein zu kehren, und solches
entweder selbst, nicht aber durch kleine Knaber zu verrichten.
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14.
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Niemand in den Städten soll
Karren, Wagen, Holz, Schutt, Mist, Kästen,
Amboss-Stöcke, Bauholz und dergleichen vornehmlich des nachts
auf den Gassen und Straßen stehen oder liegen lassen, damit
bei entstehenden Unglück der Zugang zum Feuer nicht versperret
oder gehindert sein möge.
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15.
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Bei entstehendem Frost soll
täglich um die Brunnen herum geeiset, auch die Brunnen mit
Einbinden verwahret und Röhren und Brunnenkästen mit
Mist belegt werden.
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16.
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Jeder Hauswirt ist schuldig, nicht nur
überhaupt und zu allen Zeiten wenigstens eine Butte Wasser im
Hause zu haben, sondern auch in Besonderheit bei großen
Winden und heißer Dürre und besorgenden
Donner-Wettern, Wasser auf die Böden und vor die
Häuser oder innerhalb der Türen zu stellen. Besonders
aber sollen in Gasthöfen und Schenken zu Jahrmarkt- und
Kirchweihzeiten etliche Fasse voll Wasser aufgestellt sein.
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17.
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Die Tag- und Nachtwächter haben,
insbesondere ihre Nachtwacht munter und fleißig zu besorgen,
und deswegen stündlich, auch wohl öfter durch Horn
blasen oder andere Instrumente ihrer Munterkeit zu erkennen zu geben,
alle Gassen der Stadt zu durchgehen, und auf die herrschaftlichen
Vorwerke, Adelsitze und Pfarreien fleißig auf sich zu halten.
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18.
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In der Stadt soll vom Rat und den
Bürgern mit einen festgesetzten Beitrag von den Kirchen eine
tüchtige Feuerkunst angeschaffet werden. Die Sprütze
muss vor den Jahrmärkten und der Kirchweih probieret und
gehörig eingeschmiert, auch wo noch keine lederne Feuereimer
befindlich sind, deren bis 20 Stück, nach Ermessen des Rates
angeschafft, und alle zwei Jahre mit Unschlitt und Thran eingeschmieret
werden.
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19.
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An einem jedem Orte sind zu jeglicher
Sprütze zwei junge starke und vernünftige
Männer zu Sprützmeistern zu bestellen, welche bei
Brande das Rohr führen können. Nebst diesen
müssen auch zwei junge und zum Laufen tüchtige
Personen bestellt werden, welche bei einem entstehenden Brande auf dem
nächsten Berg oder Anhöhe sich schleunigst zu Begeben
müssen, um sich zu erkundigen, wo Feuer ausgebrochen ist, und
da Ferne das Feuer eine Meile oder weniger entfernt, sogleich
zurückeilen, damit sofort mit der Sprütze und anderen
Zubehör zu Hülfe geeilet werden möge.
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20.
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Die Fuhrleute, so die Sprütze
fahren, sollen die beiden Sprützenmeister aufsitzen lassen und
allzeit wenigstens noch sechs Mann der Sprütze auf das
Schleunigste zu Fuße folgen, welche zum Drücken beim
Sprützen gebraucht werden.
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Damit nun allen obrigen Punkten gehörig nachgelebet werde,
soll alljährlich auf Walpurgis eine Feuerinspektion sein und
alle Häuser, Feuerstädten, imgleichen die
Ställe und übrigen Gebäude besichtigt, und
dabei die bestehenden Mängel dem Amte oder Gerichten angezeigt
werden. Sollten wieder Verhoffen ein oder andere Personen bei dieser
Visitation sich ungebührlich bezeigen, oder der selben
wiedersetzen, so sollen dieselben nachdrücklich und
empfindlich bestrafet werden."
Am 18. und 19. Dezember 1777 war ein Feuer bei Meineck auf der
Brücke, im Nebengebäude, ausgebrochen. Es brannten
die Häuser der Gold-, Fleischer- und Brauhofgasse. Das
Brandunglück war deshalb so groß, da vom Brauhof zum
Bache kein Durchgang bestand. Die Goldgasse war eine schmale Sackgasse,
die an der Stadtmauer endete. Mitten auf dem Brauhof stand ein
Laufbrunnen mit einem großen Bottich. Das
überfließende Wasser überzog die Schuhgasse
im Winter mit einer dicken Eisschicht. Der entstandene Wassermangel und
die heftigen Stürme erschwerten die Löscharbeiten.
Binnen 6 Stunden war mehr als 1/3 der Stadt abgebrannt. Insgesamt
wurden 356 Gebäude (108 Wohnhäuser, 29
Hinterhäuser, 47 Seitengebäude, 28 Scheunen, 105
Ställe, 29 Schuppen, 10 Färbereien nebst vielen
Habseligkeiten) beschädigt. Der Verlust erstreckte sich damals
auf ca. 2 Tonnen Gold. Neben den materiellen Schäden kam zum
Glück kein Mensch ums Leben. Die Feuersbrunst entstand mit
hoher Wahrscheinlichkeit durch Brandstiftung. Lediglich die Neue Gasse
(Goldgasse) wurde nach dem Brand durchbrochen und erweitert.
Ein weiterer verheerender Brand entstand am 24. und 25. Juli 1779
nachts ein Uhr in der Scheune des Herrn von Henning zwischen seinem
Haus Markt 7 und dem Topfmarkt. Die Häuser auf der Westseite
und ein Teil der Nordseite des Marktes wurden vom Feuer erfasst und
vernichtet. Danach griff das Feuer auf die Gebäude der
Mönchsgasse, den mittleren Teil der Ritterstraße,
der Bachstraße, der Karlstraße, der Sandgasse und
den Darrplatz über. Erst in der heutigen
Bernhardstraße konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht
werden.
Nach dem Bericht des Kammerrates Wiedeburg, den die Akademie Jena beim
Eintreffen der Nachricht vom Brand nach Apolda schickte, traf er bei
seiner Ankunft den Geheimen Legationsrat Goethe an, der bereits die
notwendigen Anordnungen zur Dämmung des Feuers getroffen
hatte. 85 Wohnhäuser, ohne ihre Nebengebäude waren
gänzlich niedergebrannt, 15 Wohngebäude so stark
beschädigt, dass auch sie wieder aufgebaut werden mussten.
Außer den Stadtbürgern wurden auch die Landbewohner
in bestimmter Reihenfolge aufgeboten, um den Brandschutt
wegzuräumen.
Von dem Brandunglück waren nicht nur die wichtigsten
Verlegergeschäfte von Hennicke, Schmidt und Günzel
betroffen, auch die Wohnungen von 35 Fabrikanten mit allem Mobiliar
hatte das Feuer in Asche gelegt. Damit waren viele Stadtbürger
von den wirtschaftlichen Folgen betroffen.
Diese Brände der Jahre 1777 und 1779 waren für die
Gestaltung der Stadt von größtem Einfluss. Das
Müllersche und das Griesbachsche Haus mussten beim
Wiederaufbau um 2 Ellen (1 Elle entspricht 0,50m)
zurückgesetzt werden. Beim Neuaufbau der Gebäude
wurden die Straßenanlagen günstiger gestaltet. So
unter anderem die Verbreiterung des Marktes durch das
Zurücksetzen der Häuser an der Ecke der Weimarischen
Straße, die Erweiterung der Straße vom Marktplatz
zum Topfmarkt, sowie die Anlegung der Johannisgasse. Kaufmann Chr.
Müller musste einen Streifen seines Bauplatzes für
175 Taler (26,84 Euro) abtreten.
Nach den Brandunglücken gab es in der Stadt weitere
Änderungen:
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1.
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Die Erweiterung des Fußweges zu
dem neuen Gasthof (altes Bürgerhaus), Weimarische
Straße zu einer förmlichen Fahrstraße,
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2.
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Die Verbreiterung des Marktes durch
Zurücksetzen der Häuser an der Ecke der
Viktoriastraße,
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3.
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Erweiterung der Esels- und der
Mühlgasse (Topfmarkt) und
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4.
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die Anlegung der Johannisgasse
(Brühl) von der Ritterstraße bis zum Schulplatz.
Diese war bisher ein enges, zum Teil überbautes
Gässchen, was zum Bach hin sogar mit einer Tür
abgeschlossen werden konnte.
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In
den nächsten zwei Jahren gab es nur kleinere
Vorfälle:
Der Brand des gesamten Schafstalles des Schlosses am 14. Juli 1780 und
1782 brannte das Gebäude des Seifensieders Müller am
oberen Tore bei Quenzeln.
1783 erhielt die Stadt Apolda, als eine der Ersten im Herzogtum
Sachsen-Weimar, eine Schlauchspritze. Im selbigen Jahr wurde vom
Böttcher Tschirpe eine Krückenspritze (Kurbelspritze)
angefertigt.
Nachts 11 Uhr am 20. September 1786 entstand auf dem Gänseplan
ein Feuer und legte 6, bis in die Dachsparren gefüllte
Scheunen in Schutt und Asche.
1816 wurde erstmals das Spritzenhaus auf dem Schulplatz
erwähnt, in dem nun vorhandene Löschutensilien
untergebracht werden konnten. Weitere Spritzenhäuser befanden
sich auf dem Darrplatz und am Schlossberg. Im Jahr 1850 wurde das alte
Spritzenhaus auf dem Lindenberg abgerissen. 1820 änderte sich
das Aufgabengebiet der Feuerwehrmänner. Sie mussten sechsmal
im Jahr die Essen der Wohnhäuser und einmal im Monat die
Industrie-Essen reinigen.
Von der Stadtverwaltung Weimar wurde 1824 ein Wasserzubringer gekauft.
Durch die Entwicklung der Manufakturen und dem damit verbunden
Niedergang der Zünfte konnte der Feuerlöschdienst oft
nur mit Zwang durchgesetzt werden. Da halfen auch keine
Löschprämien.
Im Jahr 1835 brannten wieder 4 Scheunen nieder. Und 1841 brach ein
Feuer in der Malzdarre hinter dem "Töpfchen" aus. Danach
folgte ein Brand durch Blitzschlag am 3. August 1845, betroffen waren 7
Scheunen in der Planstraße. Und im Jahr 1852 brannten die
Scheunen in der Hermstedter Straße.
Am 7. Januar 1855 erfolgte die Öffentliche Bekanntmachung
durch den Gemeindevorstand G. Franke:
"Nachdem zur diesjährigen trockenen Probe der hiesigen
Feuerlöschgerätschaften der Termin auf Montag den 29.
diesen Monats, anberaumt worden ist, so werden alle hiesigen
Spritzenzubringer, Leiter- und Eimermannschaften, Bürger der
Jahrgänge 1846 - 1854 hierdurch aufgefordert, sich bei
Vermeidung von 10 Silbergroschen Einzelstrafe Behufs
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a.
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Entlassung der ausgedienten und Anstellung der neu anzutretenden
Mannschaften,
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b.
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Musterung und Ordnung der neu gebildeten verschiedenen
Löschmannschaftsabteilungen, und
|
| c.
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Besichtigung der Löschgerätschaften,
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gedachten Tags von Mittags 12 Uhr an mit ihren Armbinden, jedoch ohne
Eimer auf den bekannten Sammelplätzen rechtzeitig einzufinden
und der weiteren Befehle ihrer Vorgesetzten zu gewärtigen. Die
Probe, auf dem Brauhof beginnend und beim Bürgerhause
endigend, findet in der üblichen Reihenfolge statt. Die
Feuerwehrleute aus dem Jahre 1846 werden gänzlich entlassen
die Spritzen-, Leiter- und Zubringerleute aus dem Jahre 1851 aber gehen
zu den Feuereimerdienst über."
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